Präsenzen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in sozialen Medien

Fragewörter auf einer Tafel

Zwecke und Nutzung der Kanäle

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin nutzt Twitter und Instagram, um im digitalen Zeitalter einer bürgernahen und transparenten Kommunikation gerecht zu werden und das Verwaltungshandeln zu erklären. Die Kommunikationsprozesse sind im stetigen Wandel und erfordern die Präsenz der Bezirksamtes auf den sozialen Netzwerken um handlungsfähig zu bleiben und aktiv am Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Verwaltung, mit seinen vielschichtigen Kommunikationsmöglichkeiten, beteiligt zu sein. Dem Bezirksamt ist eine offene und dialogorientierte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig.

Außerdem möchte das Bezirksamt mit Hilfe der vorgenannten Kanäle auch die Außenwirkung sowie das Ansehen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf fördern und dazu Interessierte an einer Mitarbeit im Bezirksamt ansprechen, oder Unternehmen und Organisationen die an einer Niederlassung interessiert sind.

Alternative Informations- und Kommunikationsangebote

Die Präsenz in den sozialen Medien stellt lediglich ein Zusatzangebot für die Bürgerinnen und Bürger, zu den bereits bestehenden Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, dar. Weiterhin finden Sie alle aktuellen Informationen hier:

Auf unsere Website:
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/

Sie können unsere Newsletter abonnieren:
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/newsletter/

Sie können uns natürlich auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Das Kontaktformular finden Sie auf unserer Website:
Zum Kontaktformular

Die Kontaktdaten der einzelnen Fachämter finden Sie immer auf der jeweiligen Seite des Fachamtes.

Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher

Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung der Präsenzen des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin in den sozialen Medien Userdaten außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte. Im Hinblick auf US-Anbieter die unter dem Privacy-Shield zertifiziert sind, weisen wir darauf hin, dass sie sich damit verpflichten, die Datenschutzstandards der EU einzuhalten.

Ferner werden die Daten der Nutzer im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. aus dem Nutzungsverhalten und sich daraus ergebenden Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Plattformen zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).

Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out), verweisen wir auf die nachfolgend verlinkten Angaben der Anbieter.

Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Nutzerrechten, weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Daten der Nutzer und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.

Rechtsgrundlage

Personenbezogenen Daten der Nutzer werden im Rahmen unserer öffentlichen Aufgabenwahrnehmung verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung de EU (DSGVO) i.V.mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. i.V.m. § 3 BlnDSG. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO i.V.m. der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sein sollte. Die Datenverarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO, wenn der Nutzer in die Datenverarbeitung einwilligt.