Drucksache - 0937/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in eigener Recherche oder durch Beauftragung einen Gesamtüberblick über ungenehmigte Ferienwohnungen im Bezirk zu gewinnen. Im Anschluss sollen – sofern möglich – die Wohnungen durch Amtshandeln wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Der BVV ist innerhalb eines Jahres zu berichten.
Begründung:
Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 222/VI „Gemeldete und unangemeldete Ferienwohnungen in Steglitz-Zehlendorf“ unter anderem geantwortet: „Aufgrund personeller Engpässe erfolgten in den letzten drei Jahren nur wenige eigene Recherchen zu mutmaßlichen Zweckentfremdungen, die zum Einleiten von Amtsverfahren geführt haben.“ So nachvollziehbar die Erklärung sein mag, so wenig hinnehmbar ist sie angesichts der Wohnungskrise in Berlin und in Steglitz-Zehlendorf. Es ist den wohnungssuchenden Menschen in unserer Stadt nicht zu vermitteln, wenn die Politik nicht alle Möglichkeiten ergreift, um gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.
Der Antrag wurde am 24.04.2024 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und bei Abwesenheit von AfD einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende |
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