Drucksache - 0842/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Sundgauer Straße zwischen Clayallee und Dahlemer Weg vorerst für den Zeitraum der Baustelle im Rahmen der Bahnbaustelle Zehlendorf-Mitte Tempo 30 eingerichtet wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein dauerhaftes Tempo 30 bereits bereits möglich ist. Sollte eine komplette Reduzierung über die ganze Strecke nicht möglich sein, so sind die folgenden Abschnitte einzeln zu betrachten und umzusetzen:
Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr bzw. Reduzierung auf 7,5 t in den einzelnen genannten Bereichen möglich ist.
Begründung:
Die Sundgauer Straße ist eine Umgehungsstrecke für den Knotenpunkt Zehlendorf-Mitte. Entlang der Sundgauer Straße sind in den letzten Jahren neue Wohnquartiere mit vielen neuen Anwohnenden entstanden. Junge Menschen (u.a. Schüler) nutzen und queren die Straße u.a. zur Mühlenau-Schule. Ebenso hat der Verkehr auf der Sundgauer Straße erheblich zugenommen, was zu neuen Gefahren und Konflikten geführt hat. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 trägt den veränderten Bedingungen vor Ort Rechnung und reduziert unterschiedliche Gefahren. Auch die bevorstehende Sanierung des Bahnhofes Zehlendorf und die damit zu erwartenden Umgehungsverkehre sind hierbei mitzudenken.
Der Antrag wurde am 29.02.2024 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Sundgauer Straße zwischen Clayallee und Dahlemer Weg vorerst für den Zeitraum der Baustelle im Rahmen der Bahnbaustelle Zehlendorf-Mitte Tempo 30 eingerichtet wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein dauerhaftes Tempo 30 bereits bereits möglich ist. Sollte eine komplette Reduzierung über die ganze Strecke nicht möglich sein, so sind die folgenden Abschnitte einzeln zu betrachten und umzusetzen:
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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