Drucksache - 0837/VI  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterbringung in Heckeshorn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Grawert 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2024 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Standort Heckeshorn aktuell eine Erhöhung der Zahl unterzubringender Flüchtlinge auf 764 plant?

2)   Wurde das Bezirksamt in die Planungen einbezogen?

3)   lt das Bezirksamt die Unterbringung einer so hohen Zahl von Flüchtlingen am Standort Heckeshorn für vertretbar und sinnvoll?

4)   Welche bezirklichen Maßnahmen (z.B. in den Bereichen Stadtentwicklung, Verkehr, Sozialarbeit) werden aus Sicht des Bezirksamts notwendig, wenn die Pläne der Senatsverwaltung umgesetzt werden?

5)   Welche Position vertritt das Bezirksamt zur Entwicklung des Standorts Heckeshorn im Allgemeinen und wie hat das Bezirksamt seine Haltung gegenüber dem Senat verdeutlicht?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

 

1)   Dem Bezirksamt ist seit 2017 bekannt, dass auf dem Gelände der ehem. Lungenklinik Heckeshorn Unterkünfte für Geflüchtete entwickelt werden sollen. Bereits damals wurde seitens des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine Zielzahl von maximal 764 Wohnplätzen genannt. Entsprechende Baugenehmigen wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Oberste Bauaufsicht) im November 2017 erteilt (für das Bettenhaus A für 262 Personen unbefristet; für die Häuser D+E für 380 Personen 3 Jahre befristet; für die Schwesternwohnheime für 122 Personen ebenfalls auf 3 Jahre befristet). Im September 2023 bat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Stellungnahme zur geplanten Teilsanierung der Häuser D+E und der Schwesternwohnhäuser für eine unbefristete Unterbringung von Geflüchteten. Der Bezirk hat das Vorhaben aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht mit Hinweis auf die Gebietsunverträglichkeit am Standort Heckeshorn abgelehnt. Auch in direkten Gesprächen mit der Hausleitung der Senatsverwaltung wurde darauf mehrfach hingewiesen.

 

2)   Das Bezirksamt wurde über die Planungen lediglich unterrichtet. Der Weisung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ein Bebauungsplanverfahren für einen Teilbereich der Krankenhausfläche (Häuser D+E und Schwesternwohnheime) einzuleiten, ist das Bezirksamt 2019 nicht gefolgt. Der Senat zog daraufhin das Verfahren an sich und führt zum aktuellen Sachstand in der schriftlichen Anfrage an das Abgeordnetenhaus der Abgeordneten Franziska Brychcy mit der Nummer 19/17 580 wie folgt aus: Nach der Durchführung der beiden frühzeitigen Beteiligungsschritte im März 2021 ist die Beauftragung von zwei Gutachten erfolgt, die sich mit den Erfordernissen des benachbarten faktischen Vogelschutzgebiets sowie mit den Habitaten von Gebäudebrütern und Fledermäusen bzw. geschützten Arten beschäftigt haben. Darauf aufbauend erfolgt nun die Klärung mit den zuständigen Naturschutzbehörden, in wie weit Schutzziele des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sind. Im Anschluss findet die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Ab Januar 2024 stehen dafür erhöhte Personalressourcen zur Verfügung.“  ZITAT ENDE Weitergehende Informationen liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

3)   Nein. Die Nutzung der Bestandsgebäude muss im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines tragfähigen Entwicklungskonzepts im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans X-27 für das gesamte Areal und dem durch SenStadt durchgeführten B-Plan 6-47 abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang sind die nutzungs-, infrastrukturellen und verkehrlichen Auswirkungen zu prüfen und Rahmenbedingungen hinsichtlich der Gebietsverträglichkeit zu entwickeln.

 

4)   Seitens der Senatsverwaltung werden keinerlei Lösungsansätze bzgl. der Schaffung von bspw. KITA- und Schulplätzen aufgezeigt. Auch ist die Verkehrsanbindung für die genannte Zahl an Wohnplätzen nicht ausreichend (Bus-Taktung, „Sackgasse“). Weitere notwendige soziale Infrastrukturen für die Zahl an Wohnplätzen ist ebenfalls nicht vorhanden.

 

Folgende Zuarbeit des Amts für Soziales liegt mir vor: Aktuell leitet das Amt für Soziales keine besonderen Anforderungen an die Sozialarbeit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab. Es ist davon auszugehen, dass die Bedarfe an Sozialarbeit in der Einrichtung der Senatsverwaltung evaluiert wurden und ein entsprechendes Angebot erfolgen wird.

 

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Soziale Wohnhilfe im Bezirk ein erhöhter Arbeitsaufwand zukommt. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft werden sich mit ihren Fragen an das Amt wenden. Die Unterkunft ist zuständigkeitsbegründend. Daher sind beispielsweise Umzugswünsche unter Umständen durch den Bezirk zu bearbeiten. Sollte der Fall eintreten, dass die Unterkunft Heckeshorn beispielsweise aufgrund einer Havarie den Betrieb einschränken oder einstellen muss, wäre gegebenenfalls der Bezirk für die Unterbringung der dort lebenden Menschen zuständig. Da es seit längerer Zeit nur ausgesprochen wenig freie Plätze in ASOG-Einrichtungen gibt, würde dies den Bezirk vor große Herausforderungen stellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden sich in Leistungsfragen, sofern sie in das SGB II oder SGB XII wechseln, an das Jobcenter bzw. das Sozialamt wenden. Die Kapazitäten den Mitarbeitenden der dort verorteten Sprechstunden stoßen bereits jetzt an ihre Grenzen. Darüber hinaus befinden sich schon heute in der sogenannten Alsenkolonie, in der sich auch das Klinikgelände Heckeshorn, nördlich der B1 Königstraße, befindet, vielfältige soziale Hilfe-/Bildungseinrichtungen, wie z.B.

  • Diakonie Hospiz Wannsee

Im Diakonie Hospiz Wannsee finden schwerkranke, sterbende Menschen und ihre Angehörigen einen Ort, an dem sie Begleitung im Sterben und Hilfe zum Leben finden.

  • Immanuel Krankenhaus

Das Immanuel Krankenhaus Berlin mit Standorten in Wannsee und Buch ist eine Spezialklinik für (Rheuma-)Orthopädie, Rheumatologie und Naturheilkunde.

  • ver.di Bildungswerk
  • Haus der Wannseekonferenz

Die Gedenkstätte dokumentiert die Wannsee-Konferenz und setzt sich mit Ausstellungen, Bildungsangeboten und einer Bibliothek mit dem Holocaust auseinander.

  • DRK Blutspendedienst
  • psychiatrische Pflegeeinrichtung Wannsee

Diese Einrichtung ist eine spezialisierte Einrichtung für psychiatrisch erkrankte Mitmenschen.

  • Pflegeschulen Wannsee
  • Entzugsklinik Wannsee

Stationäre medizinische Rehabilitationklinik für suchtkranke Menschen (illegale Drogen, Medikamente, Alkohol) ab 18 Jahren.

  • ltehilfe in der Bergstraße

Obdachlose können hier in Wannsee Schutz vor der Kälte suchen.

  • Kinder-/Jugendheim Sozialmanufaktur

 

Das zusammengenommen ist natürlich bei einer Fortentwicklung des Klinikgeländes zwingend mitzudenken!

 

5)   Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, Wohnungen und Infrastruktur für Alle zu bauen, dringend nachgefragte Ausbildungsplätze in der Krankenpflege zu schaffen, die Flüchtlinge zu integrieren anstatt in umgebauten Krankenhausgebäuden unterzubringen, den Naturschutz zu würdigen und den Standort städtebaulich-funktional an den Ortsteil anzugliedern. Zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Finanzen, der berlinovo und der BIM laufen regelmäßige Gespräche, wie diese Punkte nftig in Einklang gebracht werden können. Der Fokus des Bezirksamts liegt hier weiterhin auf eine Entwicklung eines integrierten Gesundheitsstandorts. Eine Begleitung dieser Entwicklung wird auch durch die BVV und der Öffentlichkeit erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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