Drucksache - 0771/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei geplanten Änderungen von Verkehrsführungen oder Änderungen der Aufteilung des Verkehrsraums eine kontinuierliche Einbeziehung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen. Dies kann entweder durch die Durchführung einer Bürgerbeteiligung oder durch einen Prozess umfassender Bürgerinformation aller Anwohnenden realisiert werden. Nicht unmittelbar ortsnah wohnende Nutzerinnen und Nutzer sind mindestens durch das Aufstellen gut sichtbarer Informationsschilder zu informieren und auf bestehende Beteiligungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Begründung:
Änderungen von Verkehrsführungen oder Änderungen der Aufteilung des Verkehrsraums erfolgten in der Vergangenheit, insbesondere durch den abgewählten Berliner Senat, regelmäßig über die Köpfe der Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzern hinweg. Dies darf sich nicht wiederholen. |
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