Drucksache - 0735/VI  

 
 
Betreff: Immer mehr Obdachlosigkeit an beiden Seiten der Wannseebrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Kölsch 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.10.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Weiß das Bezirksamt, dass sich an beiden Seiten der Wannseebrücke immer mehr wohnungslose Menschen aufhalten?

 

2)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es dadurch zu großen hygienischen Problemen kommt?

 

3)   Hat das Bezirksamt bereits Maßnahmen dagegen ergriffen?

 

4)   Wenn nicht, was wird es tun, um die Situation zu verbessern?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass es sich bei der Wannseebrücke um einen genutzten Platz von obdachlosen Personen handelt.

 

Wohnungslosigkeit in Berlin stellt alle handelnden Akteurinnen und Akteuren vor große Herausforderungen. Das Amt für Soziales ist im Hinblick auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit auch Ordnungsbehörde gemäß des ASOG Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) tätig. In diesem Rahmen können wir die Akquise von Unterkünften unternehmen, um durch die Beseitigung von akuter Obdachlosigkeit den Gefahren für Leib und Leben vorzubeugen. Mein Amt für Soziales kooperiert dazu mit Einrichtungen bzw. Heimen, um obdach- bzw. wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anzubieten.

 

Jedoch ist jeder Wohnungslose individuell entscheidungsfrei, von unseren Angeboten Gebrauch zu machen wir beraten genau in diese Richtung, damit die Betroffenen unsere Unterbringungsangebote annehmen. Letztlich ist es aber immer die Entscheidung des Einzelnen.

 

2)   Die Wannseebrücke wird vom Amt für Soziales seit Jahren regelmäßig aufgesucht. Das Areal ist im Vergleich zu anderen Orten sauber und geordnet und tagsüber fast verlassen. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

 

Da es an sanitären Einrichtungen fehlt, liegt es auf der Hand, dass es leider hygienische Probleme gibt.

 

Leider wurde dem Bezirk von der ehem. Staatssekretärin Wenke mit Schreiben vom 27.06.2022 mitgeteilt, dass ein Einsatz des Duschbusses im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wegen bereits vollständiger Auslastung durch den Einsatz an deutlich frequentierteren Standorten nicht in Betracht kommt. Nichtdestoweniger verhandelt das Sozialamt mit einem Träger eine entsprechende mobile Duschoption.

 

3)   Menschen, die infolge unfreiwilliger Wohnungslosigkeit auf öffentlichen Plätzen und Flächen campieren, unterbreitet mein Amt für Soziales Beratungsangebote zur Beendigung der Obdachlosigkeit sowie Angebote zur Unterbringung.

 

Die mit dem Amt für Soziales kooperierenden Straßensozialarbeiter sprechen die Betroffenen auch auf Beschwerden hinsichtlich Müll und/oder Lärm an. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt werden notwendige Räumungen von Camps durch Sozialarbeit begleitet und Unterstützung angeboten.

 

Sofern jemand beim Vor-Ort-Besuch angetroffen wurde, erfolgten Gespräche mit den Hilfesuchenden. Den Personen wurde in diesem Rahmen umfangreiches Infomaterial (unter anderem zu Notübernachtungen, Suppenküchen und medizinischer Versorgung) ausgegeben.

 

Im Gegensatz zu der eher beratenden Zuständigkeit der Ämter für Soziales sind die bezirklichen Ordnungsämter für die Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, Grünanlagen sowie den öffentlichen Einrichtungen verantwortlich. Sie verfügen über ähnliche Befugnisse wie die Berliner Polizei. Deswegen stehen wir mit den anderen Ämtern und der Polizei im steten Austausch. Soweit sich Obdachlose im Bereich der anliegenden bezirklichen Grünanlagen dauerhaft niederlassen, werden diese durch Außendienstkräfte des Ordnungsamts zum Räumen der Flächen aufgefordert. Im Regelfall wird dabei die soziale Wohnhilfe mit eingebunden. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich bei den Maßnahmen des Ordnungsamts lediglich um eine Verdrängung handelt und eine Lösung auf diesem Wege nicht herbeigeführt werden kann.

 

Soweit es sich um Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums handelt, werden von Seiten des Ordnungsamts keine Maßnahmen ergriffen, da hier keine Zuständigkeit besteht.

 

4)   Über das Amt für Soziales ist geplant, weiterhin regelmäßige Begehungen durchzuführen und die obdachlosen Personen aufzusuchen. Dies kann in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und dem Grünflächenamt geschehen.

 

Eine Verbesserung der Situation obdachloser Menschen kann durch die Dienstkräfte des Ordnungsamtes nicht erreicht werden. Es kann lediglich eine weniger repressive Linie durch die bestehende Vernetzung und Kommunikation mit anderen Beteiligten sichergestellt werden, so dass überhaupt Hilfsangebote erfolgen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Tim Richter

Bezirksstadtrat

 
 

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