Drucksache - 0463/VI  

 
 
Betreff: Wahlwiederholung und kein Bürgerservice mehr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
07.12.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Auf welche konkreten Einschränkungen in den Bürgerämtern müssen sich die Bewohner unseres Bezirks durch die Wahlvorbereitung einstellen?

 

2)   Erwartet das Bezirksamt zudem eine verstärkte Anfrage nach Terminen, nachdem in Nachbarbezirken einzelne Bürgerämter geschlossen wurden?

 

3)   Wirken sich die Einschränkungen auch auf die Beantragung und Ausstellung von Personalausweisen und Pässen angesichts der wieder zunehmenden Reisetätigkeit aus?

 

4)   Ist auch das Standesamt von den Einschränkungen betroffen?

 

5)   Erhält das Bezirksamt und wenn ja in welchem Umfang eine zeitweise Personalverstärkung durch die Hauptverwaltung?

 

6)   hrt die Personalverstärkung dazu, dass weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter zur Wahlvorbereitung herangezogen werden?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   r die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind aus dem Backoffice des Bürgeramtes bereits fünf Mitarbeitende und aus den Frontoffice-Standorten 3 Mitarbeitende abgeordnet worden. In den nächsten Wochen werden weitere vier Mitarbeitende aus den Frontoffice-Standorten in das Wahlamt abgeordnet. Damit kommt es bei der schriftlichen Anliegenbearbeitung im Backoffice zu etwas längeren Bearbeitungszeiten. Weiterhin wirkt sich der Personalabzug in den Frontoffice-Standorten einschränkend auf das Terminangebot aus.

 

2)   Ja, von einer verstärkten Terminanfrage aufgrund von Bürgeramtsschließungen in Nachbarbezirken ist auszugehen.

 

3)   Die Einschränkungen wirken sich auf alle Dienstleistungen aus.

 

4)   Nein, das Standesamt ist nicht von den Einschränkungen betroffen.

 

5)   Nein, eine Personalverstärkung durch die Hauptverwaltung ist nicht geplant. Zudem sei angemerkt, dass Abordnungen aus der Hauptverwaltung nur dann Sinn machen, wenn längerfristig - d.h. mehr als 10 Monate - abgeordnet wird, um eine sinnvolle Einarbeitung zu ermöglichen.

 

6)   Siehe hierzu Frage 5.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Tim Richter

Bezirksstadtrat

 
 

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