Drucksache - 0460/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1) Wurden die Eigentümer am Hindenburgdamm mit Straßenausbaubeiträgen oder anderen Gebühren an der Sanierung beteiligt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
2) Wenn ja, wie hoch waren die Gebühren insgesamt, die von den Eigentümern geleistet werden mussten?
3) Welche Berechnungsgrundlage liegt diesen zu Grunde und an welchen Kosten wurden die Anlieger genau beteiligt?
4) Warum wurden die Gebühren erhoben? |
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