Drucksache - 0457/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, folgende Prüfungsschritte einzuleiten, um den Osteweg 53 als Schulstandort zu sichern:
Die BVV entscheidet nach Vorlage aller Unterlagen über die Entwicklung des Osteweg 53 zu einem Schul- und Sportstandort. Dabei ist die Eingliederung des Grundstücks Osteweg 53 ins Fachvermögen des Bezirks sicherzustellen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
In der 27. Sitzung des Ältestenrats am 06.12.2022 ist die CDU-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 03.01.2023 in der 8. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei Enthaltung von Linke einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kipf Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 18.01.2023 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, folgende Prüfungsschritte einzuleiten, um den Osteweg 53 als Schulstandort zu sichern:
Die BVV entscheidet nach Vorlage aller Unterlagen über die Entwicklung des Osteweg 53 zu einem Schul- und Sportstandort. Dabei ist die Eingliederung des Grundstücks Osteweg 53 ins Fachvermögen des Bezirks sicherzustellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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