Drucksache - 0387/VI  

 
 
Betreff: Digitale Ummeldung auch in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.10.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie ist der Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf die nach Zeitungsberichten im nächsten Frühjahr anstehende Einführung der digitalen Ummeldung vorbereitet und sind hierfür die technischen Voraussetzungen im Bezirk bereits vorhanden?

 

2)   Wie wird die Umsetzung des Projekts seitens des Senats mit den Bezirken vorbereitet?

 

3)   Ist dem Bezirk bekannt, ob eine und wenn ja welche andere mögliche Identifikationsmöglichkeit über die in § 4 BMeldDigiV genannte hinaus, angeboten werden soll?

 

4)   Welche Entlastung erwartet der Bezirk im Bürgeramt durch diese digitale Verwaltungsdienstleistung?

 

5)   Gibt es weitere Projekte aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die kurz vor der Einführung stehen und wenn ja, welche?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   rger/innen werden sich zukünftig über das Nutzerkonto im Serviceportal des Landes Berlin mit ihrem NFC-fähigen Smartphone identifizieren können. Die Daten werden an die Zuzugsmeldebehörde übermittelt. Diese sendet den Nutzern nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung einen Zugangscode per Post an die neue Adresse. Die entsprechenden Server für die Kommunikation zwischen dem Chip im Ausweis und den involvierten Diensten stehen nicht im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, weshalb hier keine gesonderten technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

 

2)   Nach dem E-Government-Gesetz Berlin ist Voraussetzung für jede Digitalisierung grundsätzlich die vorherige Dokumentation, Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse. Im Bereich Bürgerdienste liegt die überbezirkliche Zuständigkeit im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, das auch bei diesem Projekt in engem Austausch mit der für die Umsetzung verantwortlichen Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie den Berliner Bürgerämtern steht.

 

3)   Derzeit sind ausschließlich die in § 4 Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV) genannten Identifikationsmöglichkeiten geplant.

 

4)   Mit zunehmender Bekanntheit der Verfügbarkeit einer elektronischen Variante zur Ummeldung ist perspektivisch von einer Entlastung der zuständigen Sachbearbeitungen auszugehen.

 

5)   Im Bereich Bürgerdienste sollen ab nächstem Jahr digitale Meldebescheinigungen und elektronische wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen online beantragt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Tim Richter

Bezirksstadtrat

 
 

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