Drucksache - 0210/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um endlich das Treuhändermodell für das als Geisterhaus bekannte Haus Gardeschützenweg 3/ Hindenburgdamm 72 umzusetzen. Der BVV ist laufend zu berichten.
Begründung:
Seit Jahren verfällt das Haus immer mehr, der Eigentümer wird nicht zur Rechenschaft gezogen. Der Allgemeinheit wird an sich wertvoller Wohnraum sowie eine sachgerechte Nutzung des das Gebäude umgebenden Straßenlandes entzogen. Zudem stellt der Zustand des Gebäudes eine zunehmende Gefahrenstelle dar – erinnert sei daran, dass bereits Teile der Fassade auf den Gehweg gefallen sind. Dieser Skandal muss endlich beendet werden!
Der Antrag wurde am 21.09.2022 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, weiterhin notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das als Geisterhaus bekannte Haus Gardeschützenweg 3/Hindenburgdamm 72 bewohnbar zu machen. Der BVV ist laufend zu berichten.
Begründung:
Seit Jahren verfällt das Haus immer mehr, der Eigentümer wird nicht zur Rechenschaft gezogen. Der Allgemeinheit wird an sich wertvoller Wohnraum sowie eine sachgerechte Nutzung des das Gebäude umgebenden Straßenlandes entzogen. Zudem stellt der Zustand des Gebäudes eine zunehmende Gefahrenstelle dar – erinnert sei daran, dass bereits Teile der Fassade auf den Gehweg gefallen sind.
Der Betreff wurde geändert von „Treuhändermodell für Geisterhaus Gardeschützenweg 3 endlich ohne Verzug umsetzen!“ in „Geisterhaus Gardeschützenweg 3 bewohnbar machen“.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Enthaltung von CDU, AfD einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 29.09.2022 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 21.09.2022 bei Enthaltung aller Fraktionen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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