Drucksache - 0165/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bereits bei der Antragstellung auf Baumfällung im Rahmen geplanter Bauvorhaben die BVV vorab in Kenntnis zu setzen. Dies gilt für bezirkseigene Bauvorhaben (inkl. Straßenbaumaßnahmen) entsprechend. Ebenso wird angeregt, die Antragstellungen statistisch zu erfassen und festzuhalten, wie die Anträge beschieden werden. Hierüber ist der BVV regelmäßig im zuständigen Ausschuss / den zuständigen Ausschüssen zu berichten.
Begründung:
Der Baumbestand im Straßenland, auf freien Flächen und in Innenhöfen verbessert das Mikroklima und damit die Wohnqualität wesentlich. Es ist daher unstrittig und müsste im Interesse aller Fraktionen sein, dass der Baumbestand im Bezirk möglichst geschützt wird. Wenn zur Durchführung von Bauvorhaben Baumfällungen beantragt werden, so erfolgt dies zusammen mit der Einreichung des Bauantrags. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss für Baumfällungen die untere Naturschutzbehörde beteiligt werden. Das Umwelt- und Naturschutzamt im Bezirk erteilt die Genehmigung oder verweigert sie. Wenn die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren statistisch erfasst wird, hat die BVV zukünftig einen besseren Überblick über Bäume, die verlorengehen und sinnvollerweise ersetzt werden müssen. Anhand dessen lassen sich die Kosten besser kalkulieren.
Der Antrag wurde am 08.12.2022 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einmal pro Jahr der BVV über beantragte und genehmigte Baumfällungen im Rahmen von Bauvorhaben zu berichten.
Begründung: Unverändert.
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig und bittet den Ältestenrat, den Antrag zusätzlich in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen zu überweisen.
Dr. Egginger-Gonzalez Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 11.01.2023 in der 28. Sitzung des Ältestenrats in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 16.05.2023 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 24.05.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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