Drucksache - 0142/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Besitzer der Ruine Hindenburgdamm 72/Gardeschützenweg 2 für die Sicherungsmaßnahmen seines Hauses auf öffentlichem Straßenland sowie für bauliche Ersatzvornahmen Rechnungen zu stellen. Das Bezirksamt wird darüber hinaus gebeten, die Zahlung der Gebühren einzufordern und bei Nichtzahlung alle notwendigen Schritte einzuleiten, die Gelder einzutreiben.
Begründung:
Wie das Bezirksamt in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2022/23 mitteilte, entstanden in letzter Zeit erneut zusätzliche Kosten, für die das Bezirksamt in Vorlage treten musste. Der Eigentümer muss hier in die Pflicht genommen werden. Es kann nicht die Sache der Allgemeinheit sein, für die Vernachlässigung und eine bewusste Inkaufnahme weiterer Schäden aufzukommen, nur weil der Eigentümer seiner Verantwortung nicht nachkommt.
Der Antrag wurde am 19.04.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mit folgendem Ergebenis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 30.06.2022 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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