Drucksache - 0099/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zukünftig jede zehnte neue Sozialwohnung für Menschen mit Behinderung erstellt und vergeben wird. Zugleich sei der Anteil der behindertengerechten Mietwohnungen erheblich auszubauen.
Begründung:
Das Verbändebündnis (bestehend aus den Verbänden Deutscher Mieterbund, die Baugewerkschaft IG Bau, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie Verbänden aus der Baumaterialwirtschaft) spricht sich dafür aus, dass mehr Wohnungen für Menschen mit Behinderungen gebaut werden, um die Wohnungsknappheit im inklusiven oder barrierefreien Wohnungsmarkt abzubauen.
Der Antrag wurde am 28.06.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zukünftig jede zweite (50 % laut BauO Bln) neue Sozialwohnung barrierefrei erstellt wird. Über die in der BauO Bln definierten barrierefreien Wohnungen hinaus sei zugleich der Anteil der „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren“, der sogenannten RB-Wohnungen, erheblich auszubauen. Dem bekannten Bedarf entsprechend sollte daher jede sechste barrierefreie Wohnung unter Berücksichtigung der Din 18040-2 so erbaut werden, dass sie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
Begründung:
Das Verbändebündnis (bestehend aus den Verbänden Deutscher Mieterbund, die Baugewerkschaft IG Bau, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie Verbänden aus der Baumaterialwirtschaft) spricht sich dafür aus, dass mehr Wohnungen für Menschen mit Behinderungen gebaut werden, um die Wohnungsknappheit im inklusiven oder barrierefreien Wohnungsmarkt abzubauen. Gerade die Psychiatrie und einige Verbände der Behindertenhilfe weisen schon seit vielen Jahren auf einen erhöhten Bedarf an barrierefreien Wohnungsgrundrissen mit einer größeren Wohnraumzahl hin, die ein Leben in betreuten Wohnungsformen und in Pflege-Wohngemeinschaften ermöglichen.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Zustimmung von CDU, AfD, Linke mehrheitlich abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Grawert Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 29.11.2022 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Hippe Ausschussvorsitzender |
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