Drucksache - 0084/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines sogenannten Drogenkonsumraumes in Steglitz-Zehlendorf, angepasst an die lokalen Notwendigkeiten, zu prüfen. Eine solche Einrichtung soll dem sicheren und überwachten Konsum, insbesondere in Fällen schwerer Suchterkrankungen, sicherstellen und gleichzeitig soziale, medizinische und psychologische Beratung anbieten. Hierbei sollen Möglichkeiten der Finanzierung und Unterstützung durch den Berliner Senat ausdrücklich mitbedacht werden und erfolgreiche, vergleichbare Projekte anderer Bezirke als Orientierung dienen. Der BVV ist bis Ende 2022 zu berichten.
Begründung:
Drogenkonsum und suchtbedingter Missbrauch sind Teil der gesamtgesellschaftlichen Realität unserer Stadt und sind oftmals mit schweren gesundheitlichen und sozialen Folgen verbunden. Dazu gehören Erkrankungen durch verunreinigtes Spritzengeschirr, Armut und Obdachlosigkeit, soziale Isolation und nicht selten der vorzeitige Tod. Ein hohes Maß an Stigmatisierung hat allerdings bisher oft die Zugänglichmachung von Hilfsangeboten für Betroffene verwehrt. Gleichermaßen findet Drogenkonsum oft im öffentlichen Raum statt, da viele nicht die Möglichkeit haben, sich in ihre eigenen vier Wände zurückzuziehen, was gleichermaßen hohe Risiken für Konsumierende birgt. Durch einen Drogenkonsumraum kann ein Angebot geschaffen werden, das nicht nur einen sicheren Konsum unter medizinischer Beobachtung ermöglicht, sondern auch Suchthilfe und beispielsweise die Unterstützung der Beantragung von Sozialleistungen. Sehr erfolgreiche Projekte wie zum Beispiel im Berliner Bezirk Mitte und auch anderen Kommunen zeigen, dass eine solche Einrichtung oft großen Erfolg darin hat, Gesundheit und Leben von Konsumierenden zu schützen und gleichzeitig den öffentlichen Raum zu entlasten. Dies kann auch für Steglitz-Zehlendorf als Beispiel dienen. Nicht zuletzt ist jede Spritze, die in einem Drogenkonsumraum genutzt und entsorgt wird, ist eine Spritze, die nicht auf Spielplätze oder in Parkanlagen gelangt.
In der 7. Sitzung des Ältestenrats am 22.02.2022 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 24.03.2022 in der 2. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und bei Ablehnung von AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 6. Sitzung am 27.04.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines sogenannten Drogenkonsumraumes in Steglitz-Zehlendorf, angepasst an die lokalen Notwendigkeiten, zu prüfen. Eine solche Einrichtung soll dem sicheren und überwachten Konsum, insbesondere in Fällen schwerer Suchterkrankungen, sicherstellen und gleichzeitig soziale, medizinische und psychologische Beratung anbieten. Hierbei sollen Möglichkeiten der Finanzierung und Unterstützung durch den Berliner Senat ausdrücklich mitbedacht werden und erfolgreiche, vergleichbare Projekte anderer Bezirke als Orientierung dienen. Der BVV ist bis Ende 2022 zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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