Drucksache - 0023/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf stellt aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie auf Basis von § 61 ihrer Geschäftsordnung – in Einklang mit § 8a BezVG – das Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage fest.
In der 2. Sitzung des Ältestenrats am 07.12.2021 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 08.12.2021 in der 2. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von den antragstellenden Fraktionen aufgrund eines gleichlautenden beschlossenen GO-Antrages für erledigt erklärt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |