Drucksache - 2343/V  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufgabengebietes der/des Bezirksbehindertenbeauftragten, Tarifbeschäftigte/r – Entgeltgruppe 11 TV-L
Status:öffentlichAktenzeichen:1350/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage vom 03.08.2021
Beschluss vom 25.08.2021

1. Gegenstand der Vorlage:

 

Besetzung des Aufgabengebietes der/des Bezirksbehindertenbeauftragten, Tarifbeschäftigte/r Entgeltgruppe 11 TV-L TestTest

 

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Frau Eileen Moritz über den 15.12.2021 hinaus für die Dauer von 5 weiteren Jahren zur Bezirksbehindertenbeauftragten.

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 7 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbehindertenbeauftragten oder eine Bezirksbehindertenbeauftragte für die Dauer von 5 Jahren. Der/die Bezirksbehindertenbeauftragte nimmt in engerem Zusammenwirken mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere folgende Aufgaben wahr:

 

  1. Er/sie gibt Anregungen und unterbreitet Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben.

 

  1. Er/sie wacht darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.

 

Der/ die Bezirksbehindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für Vereine, Initiativen und sonstigen Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.

 

Die Stelle des/der Bezirksbehindertenbeauftragten wurde bereits seit dem 16.12.2016r die Dauer von 5 Jahren bis zum 15.12.2021 mit der Tarifbeschäftigten Frau Eileen Moritz besetzt. Frau Moritz ist eingearbeitet in diese Position, hat wertvolle Netzwerke geknüpft und übt die Aufgaben zur hohen Zufriedenheit aus.

 

Das Bezirksamt hat im Ergebnis dessen am 03.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung vorzuschlagen, das Aufgabengebiet einer/ eines Bezirksbehindertenbeauftragten gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG) über den 15.12.2021 hinaus für die Dauer von 5 weiteren Jahren mit der Tarifbeschäftigten Frau Eileen Moritz zu besetzen.

 

Die Begründung zur Weiterbeschäftigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich beim Bezirksverordnetenvorsteher einzusehen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, dem Vorschlag des Bezirksamtes zu folgen und die Vorlage zu beschließen.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:   

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt Frau Eileen Moritz über den 15.12.2021 hinaus für die Dauer von 5 weiteren Jahren zur Bezirksbehindertenbeauftragten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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