Drucksache - 2342/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
17.08.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft - Videokonferenz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Kenntnisnahme StaplWi vom 17.08.2021

  1.    Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-30
[Lichterfelde-d]

  1.    Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 3. August 2021 beschlossen,

 

den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-30 r Teilflächen der Grundstücke Landweg 1-15, Osdorfer Straße 58-70, Réaumurstraße 17-51 (Flur 5, Flurstück 4601 und 4609) und Teilflächen der Réaumurstraße, des Landwegs und der Osdorfer Straße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde um Teilflächen zu reduzieren und zu erweitern (auf die beiliegende schematische Darstellung der Geltungsbereichsänderung der Anlage 1 wird verwiesen).

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 6-30 umfasst zukünftig das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhaltiner Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde (auf den beiliegenden Übersichtsplan vom 27.07.2021 der Anlage 2 wird verwiesen).

 

Die Änderungen des Geltungsbereiches sind erforderlich, um auf im laufenden Verfahren gewonnene Erkenntnisse aus fachgutachterlichen Stellungnahmen und Konkretisierungen des Städtebaus zu reagieren. Durch die Reduzierungen im Osten und die Erweiterungen im Westen kommt es im Wesentlichen lediglich zu Flächenverschiebungen und keinen nennenswerten Größenveränderungen. Künftig liegt die Bestandskita Réaumurstraße 3 zur planungsrechtlichen Sicherung ebenfalls im Geltungsbereich.

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 17.08.2021 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 
 

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