Drucksache - 2341/V
1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.476.161,55 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.508.238,69 EUR.
4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze nicht ausreichten. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten überplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden über das vorzutragende Jahresergebnis ausgeglichen.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Für benötigte Verpflichtungsermächtigungen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, gelten gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO die Regelungen nach § 37 Abs. 1, 4 und 7 LHO entsprechend.
Die im Einzelnen zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Die überplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2020. Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen haben Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zur Folge.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 12.08.2021 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.476.161,55 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.508.238,69 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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