Drucksache - 2299/V  

 
 
Betreff: Aufgabe der Planungsabsicht für Flüchtlingsunterkunft am Dahlemer Weg 247
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:Dringende Große AnfrageDringende Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.05.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz beantwortet   

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Wann ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf darüber informiert worden, dass der Senat die Planung für die am Dahlemer Weg 247 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vorgesehene Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge aufgibt und wie bewertet das Bezirksamt diese Entscheidung, die insbesondere auf Grund umfangreicher naturschutzrechtlicher Untersuchungen erfolgt sein soll (siehe Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 17.05.2021www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2105/nachricht7102.html)?

 

2)   Trifft die Aussage in der Presseerklärung zu, dass die Initiative vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf ausging, dem Senat im Jahr 2018 die Grünanlage am Dahlemer Weg als Flüchtlingsunterkunft vorzuschlagen? Wie kam man damals überhaupt zu der Überlegung, eine bestehende Grünanlage vorzuschlagen? Treffen in diesem Zusammenhang Aussagen in der Presse (Online-Ausgabe der Berliner Morgenpost vom 15.05.2021 - www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article232293967/Doch-keine-Fluechtlingsunterkunft-im-Wald-am-Dahlemer-Weg.html) zu, wonach sich die Bezirksbürgermeisterin von der Idee, dort eine Flüchtlingsunterkunft zu bauen, im weiteren Verlauf distanziert habe?

 

3)   Teilt das Bezirksamt die Einschätzung der FDP-Fraktion, dass es insbesondere dem Engagement der örtlichen Bürgerinitiative zu verdanken ist, dass der Senat diese Entscheidung getroffen hat, wobei zu betonen ist, dass sich der Protest vor Ort nicht gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an sich richtete, sondern den Erhalt des Wäldchens zum Ziel hatte?

 

4)   Gibt es bereits erste Überlegungen des Bezirks zur Aufforderung des Senats, ein anderes geeigneteres Grundstück für den Bau einer modularen Flüchtlingsunterkunft zu benennen und wird dieses dann sorgfältiger ausgewählt werden?

 

5)   Wie groß ist nach den Vorstellungen des Senats der Bedarf an weiteren MUF-Neubauten im Bezirk?

 

6)   Konnten entsprechend der Pressemitteilung anlässlich des Richtfestes für die Unterkunft am Osteweg die ersten Bewohner in das neue Gebäude einziehen?

 

7)   Sieht der Bezirk in Ergänzung zur Frage 4 andere integrationsfreundlichere Unterbringungsmöglichkeiten, die dem Senat angeboten werden können?

 
 

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