Drucksache - 2285/V  

 
 
Betreff: Amtssprache Deutsch – Genus versus Sexus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.05.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
03.06.2021 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung - Videokonferenz vertagt   
12.08.2021 
56. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Frauen und Gleichstellung Empfehlung
09.06.2021 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, amtliche Schriftstücke ausnahmslos in der Amtssprache Deutsch zu formulieren, mithin ohne sogenanntes Gendersternchen, Gender-Gap oder Binnen-I oder sogenannter geschlechtsneutraler Formulierung („Wissenschaffende“), sowie Anträge und Anfragen der Fraktionen an die BVV ebenso nur in dieser eindeutigen und damit allein rechtssicheren Form zuzulassen.

 

Begründung:

 

Das Genus als grammatische Kategorie (grammatisches „Geschlecht“) hat mit dem Sexus als dem biologischen Geschlecht nichts zu tun. Personenbezeichnungen sind generisch maskulin und nicht sexusmarkiert und umfassen damit sowohl das weibliche wie auch das männliche Geschlecht. Die sogenannte gendergerechte Schreibweise ist mithin nicht erforderlich, um einen geschlechtlich heterogenen Empfängerkreis zu adressieren (vgl. die Linguisten Helmut Glück, Theodor Ickler, Peter Eisenberg et.al.). Ferner reduziert die stets explizite Erwähnung des weiblichen Geschlechts anstatt der geschlechtsneutralen Formulierung die Frau rein auf ihr Geschlecht und bewirkt damit genau das Gegenteil dessen, was eigentlich im Sinne der Gleichberechtigung beabsichtigt war. Die „gegenderte“ Schreibweise erschwert die flüssige Lesbarkeit erheblich und bläht Texte, werden statt der funktionalen Personenbezeichnung (der Bürger) stets explizit die sexusmarkierten Varianten (die Bürgerinnen und Bürger) aufgeführt, in ihrer Länge unnötig auf und führt damit auch zu unnötigem Verbrauch an Druckertoner und unnötiger Erzeugung von Feinstaub beim Druckvorgang mittels Laserdruckern, die häufig in Büros stehen, in denen Mitarbeiter anwesend sind. Des Weiteren stellt die schwer les- und sprechbare sogenannte gendergerechte Schreibweise eine Diskriminierung des Deutschen nicht so mächtiger Bevölkerungsschichten dar. Vor allem jedoch erzeugen die angesprochenen Dokumente regelmäßig Rechtswirksamkeit, weshalb nur amtliche und eindeutige Sprache Anwendung finden kann.

 

 

Der Antrag wurde am 09.06.2021 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Trenczek

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 12.08.2021 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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