Drucksache - 2257/V
Die BVV möge beschließen:
Auf der Aussichtsplattform, welche sich am Ende des Carl-Heinrich-Becker-Weges in der geschützten Grünanlage des Ruth-Andreas-Friedrich-Parks befindet, ist eine Vorrichtung zur Aufnahme eines öffentlichen Abfalleimers vorhanden, jedoch ohne Abfalleimer. Das Bezirksamt wird daher ersucht, hier einen neuen Abfalleimer in diese Vorrichtung einzusetzen, um unnötige Vermüllung der Aussichtsplattform zu verhindern.
Begründung:
Wir alle wollen einen intakten und sauberen öffentlichen Raum innerhalb unseres Bezirks genießen. Dazu zählen auch saubere städtische Grünanlagen. Fehlende Abfalleimer verleiteten dazu, dass Bürger mangels Entsorgungsmöglichkeiten ihren Müll auf den Boden oder in die Grünanlagen werfen.
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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