Drucksache - 2103/V  

 
 
Betreff: Platz des 4. Juli – Was jetzt zu tun ist
Status:öffentlichAktenzeichen:1361/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Rögner-Francke
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
03.02.2021 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
03.03.2021 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.05.2021 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau - Videokonferenz vertagt   
02.06.2021 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
18.03.2021 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung- Videokonferenz vertagt   
22.04.2021 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung - Videokonferenz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
12.08.2021 
56. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHPV vom 12.08.2021
Beschluss vom 25.08.2021
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.11.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Anbetracht der Entscheidung der Deutschen Bahn, die angekündigten Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Platz des 4. Juli erst im Jahre 2025 durchzuführen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1)   Auf der Grundlage des Konsenspapiers der Sitzung der „AG Platz des 4. Juli“ vom 18. Januar 2018 zur Teilentsiegelung des Platzes und unter Beteiligung der AG - und hier insbesondere der Anwohnerinitiative „rm“ - wird eine Planung/Konzept zur Neugestaltung des Platzes bis zum Jahre 2023 erarbeitet und der BVV zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bei der Umgestaltung der Straße am Platz des 4. Juli bleibt jeweils eine Fahrbahn je Richtung, inklusive der Zufahrten zu den Grundstücken, erhalten. Auf jeder Seite dieser Straße wird ein Fahrradstreifen, ein PKW-Parkstreifen und ein Gehweg angelegt.
  • Bei der Gestaltung der Freifläche auf dem Platz werden neben der Freizeitnutzung für die Anwohner auch die Ziele des vorliegenden Umweltgutachtens berücksichtigt: Naturhaushalt/Umweltschutz Anpassung an den Klimawandel, Biotop und Artenschutz Biotopentwicklungsraum, Obstbaumsiedlungsbereich, Landschaftsbild, Wiederherstellung und Aufwertung von Stadtplätzen, Erholung und Freiraumnutzung, Grünflächen/Parkanlagen.

 

2)   Bis zum Beginn der Umgestaltung des Platzes wirkt das Bezirksamt verstärkt darauf hin, dass die klar definierten und ausgeschilderten Nutzungszeiten des Platzes durch Fahrschulen eingehalten werden und der Missbrauch des Platzes durch Dritte wirksam unterbunden wird. Über die bekannten Nutzungen hinausgehend beantragte temporäre Nutzungsgenehmigungen der Fläche für Veranstaltungen werden auch weiterhin vom Bezirksamt restriktiv gehandhabt und nur in vertretbaren Ausnahmefällen erteilt. Das Bezirksamt stellt zudem durch entsprechende Absperrmaßnahmen sicher, dass die Nutzung des Platzes nur für die befugten Nutzer möglich ist.

 

Begründung:

 

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass die für 2021 geplante Entsiegelung einer Teilfläche des Platzes des 4. Juli (12.000 qm) erst ab 2025 realisiert werden könne. Um die Zeit bis dahin sinnvoll und zielgerichtet zu nutzen, soll zwischenzeitlich vom Bezirksamt ein abgestimmtes Gestaltungskonzept für den Platz erarbeitet werden. Da sich entgegen den Zusagen auch gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern die Maßnahme nunmehr um weitere 5 Jahre verzögert, ist es dringend erforderlich, die seit Jahren bestehenden illegalen Nutzungen, die mit erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden sind, wirksamer und zielgerichteter zu unterbinden.

 

 

Der Antrag wurde am 22.04.2021 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Anbetracht der Entscheidung der Deutschen Bahn, die angekündigten Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Platz des 4. Juli erst im Jahre 2025 durchzuführen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1)   Auf der Grundlage des Konsenspapiers der Sitzung der „AG Platz des 4. Juli“ vom 18. Januar 2018 zur Teilentsiegelung des Platzes und unter Beteiligung der AG - und hier insbesondere der Anwohnerinitiative „rm“ - wird ein Planungsauftrag zur Neugestaltung des Platzes bis zum Jahre 2023 erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss der BVV vorgelegt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bei der Umgestaltung der Straße am Platz des 4. Juli soll auf jeden Fall jeweils eine Fahrbahn je Richtung, inklusive der Zufahrten zu den Grundstücken, ein Pkw-Parkstreifen und ein Gehweg erhalten bleiben.
  • Bei der Gestaltung der Freifläche auf dem Platz werden neben der Freizeitnutzung für die Anwohner auch die Ziele des vorliegenden Umweltgutachtens berücksichtigt: Naturhaushalt/Umweltschutz Anpassung an den Klimawandel, Biotop und Artenschutz Biotopentwicklungsraum, Obstbaumsiedlungsbereich, Landschaftsbild, Wiederherstellung und Aufwertung von Stadtplätzen, Erholung und Freiraumnutzung, Grünflächen/Parkanlagen.

 

2)   Bis zum Beginn der Umgestaltung des Platzes wirkt das Bezirksamt verstärkt darauf hin, dass die klar definierten und ausgeschilderten Nutzungszeiten des Platzes durch Fahrschulen eingehalten werden und der Missbrauch des Platzes durch Dritte wirksam unterbunden wird. Über die bekannten Nutzungen hinausgehend beantragte temporäre Nutzungsgenehmigungen der Fläche für Veranstaltungen werden auch weiterhin vom Bezirksamt restriktiv gehandhabt und nur in vertretbaren Ausnahmefällen erteilt. Das Bezirksamt stellt zudem durch entsprechende Absperrmaßnahmen sicher, dass die Nutzung des Platzes nur für die befugten Nutzer möglich ist.

 

Begründung:

 

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass die für 2021 geplante Entsiegelung einer Teilfläche des Platzes des 4. Juli (12.000 qm) erst ab 2025 realisiert werden könne. Um die Zeit bis dahin sinnvoll und zielgerichtet zu nutzen, soll zwischenzeitlich vom Bezirksamt bereits vorab der notwendige Planungsauftrag für die planende, von der Deutschen Bahn AG zu beauftragende Firmar den Platz erarbeitet werden. Da sich entgegen den Zusagen auch gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern die Maßnahme nunmehr um weitere 5 Jahre verzögert, ist es dringend erforderlich, die seit Jahren bestehenden illegalen Nutzungen, die mit erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden sind, wirksamer und zielgerichteter zu unterbinden.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und die geänderte Fassung vom 22.04.2021 wiederum wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Anbetracht der Entscheidung der Deutschen Bahn, die angekündigten Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Platz des 4. Juli erst im Jahre 2025 durchzuführen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1)   Auf der Grundlage des Konsenspapiers der Sitzung der „AG Platz des 4. Juli“ vom 18. Januar 2018 zur Teilentsiegelung des Platzes und unter Beteiligung der AG - und hier insbesondere der Anwohnerinitiative „rm“ - wird ein Planungsauftrag zur Neugestaltung des Platzes bis zum Jahre 2023 erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss der BVV vorgelegt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bei der Umgestaltung der Straße am Platz des 4. Juli soll auf jeden Fall jeweils eine Fahrbahn je Richtung, inklusive der Zufahrten zu den Grundstücken, ein Pkw-Parkstreifen und ein Gehweg erhalten bleiben.
  • Bei der Gestaltung der Freifläche auf dem Platz werden neben der Freizeitnutzung für die Anwohner auch die Ziele des vorliegenden Umweltgutachtens berücksichtigt: Naturhaushalt/Umweltschutz Anpassung an den Klimawandel, Biotop und Artenschutz Biotopentwicklungsraum, Obstbaumsiedlungsbereich, Landschaftsbild, Wiederherstellung und Aufwertung von Stadtplätzen, Erholung und Freiraumnutzung, Grünflächen/Parkanlagen.

 

2)   Bis zum Beginn der Umgestaltung des Platzes wirkt das Bezirksamt weiter darauf hin, dass die klar definierten und ausgeschilderten Nutzungszeiten des Platzes durch Fahrschulen eingehalten werden und der Missbrauch des Platzes durch Dritte unterbunden wird. Über die bekannten Nutzungen hinausgehend beantragte temporäre Nutzungsgenehmigungen der Fläche für Veranstaltungen werden auch weiterhin vom Bezirksamt restriktiv gehandhabt und nur in vertretbaren Ausnahmefällen erteilt. Das Bezirksamt stellt zudem weiterhin sicher, dass die Nutzung des Platzes nur für die befugten Nutzer möglich ist.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 12.08.2021 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die geänderte Fassung vom 02.06.2021 mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:   

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Anbetracht der Entscheidung der Deutschen Bahn, die angekündigten Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Platz des 4. Juli erst im Jahre 2025 durchzuführen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

1)        Auf der Grundlage des Konsenspapiers der Sitzung der „AG Platz des 4. Juli“ vom 18. Januar 2018 zur Teilentsiegelung des Platzes und unter Beteiligung der AG - und hier insbesondere der Anwohnerinitiative „rm“ - wird ein Planungsauftrag zur Neugestaltung des Platzes bis zum Jahre 2023 erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss der BVV vorgelegt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bei der Umgestaltung der Stre am Platz des 4. Juli soll auf jeden Fall jeweils eine Fahrbahn je Richtung, inklusive der Zufahrten zu den Grundstücken, ein Pkw-Parkstreifen und ein Gehweg erhalten bleiben.
  • Bei der Gestaltung der Freifläche auf dem Platz werden neben der Freizeitnutzung für die Anwohner auch die Ziele des vorliegenden Umweltgutachtens berücksichtigt: Naturhaushalt/Umweltschutz Anpassung an den Klimawandel, Biotop und Artenschutz Biotopentwicklungsraum, Obstbaumsiedlungsbereich, Landschaftsbild, Wiederherstellung und Aufwertung von Stadtplätzen, Erholung und Freiraumnutzung, Grünflächen/Parkanlagen.

 

2)        Bis zum Beginn der Umgestaltung des Platzes wirkt das Bezirksamt weiter darauf hin, dass die klar definierten und ausgeschilderten Nutzungszeiten des Platzes durch Fahrschulen eingehalten werden und der Missbrauch des Platzes durch Dritte unterbunden wird. Über die bekannten Nutzungen hinausgehend beantragte temporäre Nutzungsgenehmigungen der Fläche für Veranstaltungen werden auch weiterhin vom Bezirksamt restriktiv gehandhabt und nur in vertretbaren Ausnahmefällen erteilt. Das Bezirksamt stellt zudem weiterhin sicher, dass die Nutzung des Platzes nur für die befugten Nutzer möglich ist.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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