Drucksache - 2021/V  

 
 
Betreff: Anträge zügig abstimmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Kölsch
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.10.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
04.11.2020    18. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
02.12.2020    19. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 02.12.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Anträge der BVV müssen spätestens nach vier Monaten abgestimmt werden.

 

Begründung:

 

Anträge gehen meist auf BürgerInnenbegehren zurück. Wenn ein Antrag nach vier Monaten nicht abgestimmt ist, verliert der/die Bürger/in sein/ihr Verständnis für die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung. Nach der Abstimmung dauert es im Allgemeinen immer noch mehrere Monate, bis der entsprechende Beschluss ausgeführt wird. Manche Anträge werden nach 9 Monaten immer noch vertagt. Das sorgt für Politikverdrossenheit.

 

 

Der Antrag wurde am 02.12.2020 in der 19. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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