Drucksache - 2021/V
Die BVV möge beschließen:
Anträge der BVV müssen spätestens nach vier Monaten abgestimmt werden.
Begründung:
Anträge gehen meist auf BürgerInnenbegehren zurück. Wenn ein Antrag nach vier Monaten nicht abgestimmt ist, verliert der/die Bürger/in sein/ihr Verständnis für die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung. Nach der Abstimmung dauert es im Allgemeinen immer noch mehrere Monate, bis der entsprechende Beschluss ausgeführt wird. Manche Anträge werden nach 9 Monaten immer noch vertagt. Das sorgt für Politikverdrossenheit.
Der Antrag wurde am 02.12.2020 in der 19. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Gruner Ausschussvorsitzender
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