Drucksache - 1933/V  

 
 
Betreff: Nachwahl von einem Mitglied in den Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichAktenzeichen:1112/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.08.2020 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 30.06.2020
Beschluss vom 19.08.2020

1. Gegenstand der Vorlage:

Nachwahl von einem Mitglied in den Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten

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2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.

 

Auf Grund der Änderung des § 34 Abs. 1 AZG ist die Erweiterung des Widerspruchsbeirats auf fünf Beiratsmitglieder erforderlich, die Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sind. Es wird vorgeschlagen:

 

Als ordentliches Mitglied

 

Frau Claudia Groth

Angehörigenvertreterin

 

 

Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren für Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, der aus insgesamt 14 Mitgliedern (neu ab 01.01.2020) besteht.

 

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.

 

Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

Michael Karnetzki       Frank Mückisch

Stellv. Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 19.08.2020 beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.

 

Auf Grund der Änderung des § 34 Abs. 1 AZG ist die Erweiterung des Widerspruchsbeirats auf fünf Beiratsmitglieder erforderlich, die Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sind. Es wird vorgeschlagen:

 

Als ordentliches Mitglied

 

Frau Claudia Groth

Angehörigenvertreterin

 

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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