Drucksache - 1933/V
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.
Auf Grund der Änderung des § 34 Abs. 1 AZG ist die Erweiterung des Widerspruchsbeirats auf fünf Beiratsmitglieder erforderlich, die Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sind. Es wird vorgeschlagen:
Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren für Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, der aus insgesamt 14 Mitgliedern (neu ab 01.01.2020) besteht.
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.
Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.
Michael Karnetzki Frank Mückisch Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 19.08.2020 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats für Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).
Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.
Auf Grund der Änderung des § 34 Abs. 1 AZG ist die Erweiterung des Widerspruchsbeirats auf fünf Beiratsmitglieder erforderlich, die Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sind. Es wird vorgeschlagen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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