Drucksache - 1927/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Welche allgemeinen Auswirkungen durch das am 04.06.2020 beschlossene LADG erwartet das Bezirksamt für seine zukünftige Arbeit?
2) Welchen Mehraufwand erwartet das Bezirksamt durch die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall dokumentieren zu müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt?
3) Sind zukünftig benachteiligende Verwaltungsakte, wie z.B. Verhängung von Buß- und Ordnungsgeldern, Kontrollen von Gaststätten etc. überhaupt noch möglich?
4) Gibt es Schulungen für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, um mit dem neuen LADG umzugehen? |
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