Drucksache - 1927/V  

 
 
Betreff: Hat das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln des Bezirks?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Welche allgemeinen Auswirkungen durch das am 04.06.2020 beschlossene LADG erwartet das Bezirksamtr seine zukünftige Arbeit?

 

2)   Welchen Mehraufwand erwartet das Bezirksamt durch die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall dokumentieren zu müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt?

 

3)   Sind zukünftig benachteiligende Verwaltungsakte, wie z.B. Verhängung von Buß- und Ordnungsgeldern, Kontrollen von Gaststätten etc. überhaupt noch möglich?

 

4)   Gibt es Schulungen für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, um mit dem neuen LADG umzugehen?

 
 

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