Drucksache - 1770/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Teilt das Bezirksamt die Zweifel der Berliner Datenschutzbeauftragten, dass die Nutzung Sozialer Medien durch die Bezirksämter aus datenschutzrechtlicher Hinsicht bedenklich ist (Tagesspiegel vom 11.01.2020, Seite 8).
2) Wenn ja, wann löscht das Bezirksamt seinen Twitter- und Instagram-Account? Wenn nein, warum wird die Auffassung der Datenschutzbeauftragten nicht geteilt?
3) Wieviel Arbeitskraft wird durch diese Sozialen Medien gebunden?
4) Hält das Bezirksamt es für erforderlich, dass durch Mitarbeiter der Bevölkerung ständig ein schöner Feierabend auf Instagram gewünscht wird? Ist diese Arbeitszeit nicht sinnvoller nutzbar? |
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