Drucksache - 1703/V  

 
 
Betreff: Freiwilligenagentur sinnvoll unterstützen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV ZiffelsBV Ziffels
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
11.12.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Schriftliche Beantwortung vom 18.12.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Trifft es zu, dass auch schon 2018 die Senatskanzlei die Freiwilligenagenturen mit je 95.000 € pro Bezirk unterstützte?

 

2)   Wenn ja, warum hat das Bezirksamt die gemeinsame Trägerstruktur nicht schon 2018 verlassen, um das Kriterium einer Förderung zu erfüllen?

 

3)   Hat der Bezirk die ganzen Mittel von 95.000 €r 2019 jetzt tatsächlich erhalten und an die Freiwilligenagentur weitergereicht?

 

 

Rainer Ziffels

 

 

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g .Anfrage wird für das Bezirksamt wie folgt beantwortet:

 

1) Nein, dies trifft nicht zu.

 

Den bezirklichen Freiwilligengenagenturen wurden per "Verwaltungsvorschriften gemäß § 6 AZG über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen (VV Freiwilligenagenturen)", welche erst im Amtsblatt Nr. 41 am 12. Oktober 2018 veröffentlicht wurden, unter der Nummer 5.2., Satz 1 für das Jahr 2018 bis zu 28 500,00 € Aussicht gestellt.

 

2) Die entsprechenden organisatorischen Schritte und Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Bezirk, die zur Umsetzung des Fördermittelabrufes erforderlich gewesen wären, hätten sich zu diesem Zeitpunkt bis zum Jahresende nicht mehr umsetzen lassen.

 

Dazu gehörten u.a.:

 Zuständigkeitswechsel der koordinieren Aufgaben im Bereich des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements aus dem Ressort der Bezirksbürgermeisterin in das Ressort der Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Soziales zum September 2018

 wegen vorhergehender fehlender rechtlicher Legitimation (das Amtsblatt wurde erst am 12. Oktober 2018 veröffentlicht) keine Voraussetzung zur Bildung eines entsprechenden Haushaltsansatzes für den erforderlichen Eigenanteil

 aufgrund der späten Inkraftsetzung wäre keine erforderliche Trägerversammlung mehr möglich gewesen, um das zukünftige Vorgehen zu klären

 

3) Die gemäß Kosten- und Finanzierungsplan des antragstellenden Trägers aufgeführten Mittel sind im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung von der Senatskanzlei dem Bezirk zur Verfügung gestellt worden. Der Natur der Sache nach, sind diese geringer als die mögliche Jahressumme, da aufgrund des ordnungsgemäßen Übergangs der Freiwilligenagentur in eine freie Trägerschaft, die Förderung nicht mehr für ein volles Kalenderjahr von der Senatskanzlei genehmigt wurde. (10.000 € zzgl. EA 3.000 €)

 

r 2019 war - wie bereits an anderer Stelle mehrfach dargelegt - die Rolle des Bezirksamtes innerhalb der Kooperationsvereinbarung zu klären. Die bislang bestehende Kooperationsvereinbarung sah einen Austritt eines Trägers nur jeweils zum Ende eines Jahres vor, sofern dieser bis 30.09.2019 schriftlich erklärt wurde.

Sommerferienbedingt konnte erst Mitte August 2019 eine außerordentliche Trägerversammlung einberufen werden, nachdem die Senatskanzlei Ende Juni 2019 eine Förderung unter der bisherigen Trägerkonstellation verbindlich abgelehnt hat.

 

Im Rahmen der außerordentlichen Trägerversammlung wurde per Sonderbeschluss dem Ausstieg des Bezirksamtes bereits zum 30.09.2019 zugestimmt. Da Zuwendungen grundsätzlich nach den Bestimmungen der LHO (Landeshaushaltsordnung) nur für einen zukünftigen Zeitraum gewährt werden können, war allen beteiligten Parteien bewusst, dass sich eine Antragstellung zum 1. September 2019 nicht hätte realisieren lassen - daher wurde einstimmig eine erneute Antragstellung zum 1. Oktober beschlossen, mit der Folge, dass dies nur einen kleineren Kostenumfang zur Folge haben würde.

 

Raum- und Personalkosten für eine dauerhafte Anmietung und langfristige Beschäftigung wurden beim Kosten- und Finanzierungsplan ausgeklammert, da zu diesem Zeitpunkt die Fortführung der VV Freiwilligenagentur über den 31.12.2019 offen war - hier wurde Einigung erzielt, dass mit langfristigen vertraglichen Verpflichtungen für die Freiwilligenagentur zunächst die Fortführung der VV abgewartet wird, da dies ansonsten ein unkalkulierbares Finanzrisikor die Freiwilligenagentur dargestellt hätte.

 

Die gewährten Mittel werden in 2019 vorrangig für die zukünftige konzeptionelle Ausrichtung sowie die Vorbereitung zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit genutzt.

 

Sofern nunmehr in der nächsten Abgeordnetenhaus-Sitzung die Fortführung der VV Freiwilligen-agentur über den 31.12.19 hinaus beschlossen werden wird, ist durch den Bezirk die nahtlose Anschlussförderung der FWA auch möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

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