Drucksache - 1528/V  

 
 
Betreff: Übergriffigkeiten im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GollombeckBV Gollombeck
Verfasser:Gollombeck 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 14.06.2019
Schriftliche Beantwortung vom 20.06.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist es im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf im Umgang mit Bürgern bei eskalierenden Situationen schon mal zu Übergriffigkeiten gekommen? Wenn ja, wurden dabei Mitarbeiter verletzt?

 

2)   Gibt es Fälle, bei denen Mitarbeiter bedroht wurden?

 

3)   Hat das Bezirksamt ein Sicherheitskonzept, um Mitarbeiter zu schützen? Wenn nein, warum nicht?

 

4)   Welchen Stellenwert misst das Bezirksamt dem Training der Selbstverteidigung bei? Gibt es hier Angebote, die von Mitarbeitern genutzt werden können?

 

 

Sabine Gollombeck

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Ist es im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf im Umgang mit Bürgern bei eskalierenden Situationen schon mal zu Übergriffigkeiten gekommen? Wenn ja, wurden dabei Mitarbeiter verletzt?

In den letzten Jahren hat es einen Fall im Jugendamt gegeben, bei dem einer Mitarbeiterin Pfefferspray in die Augen gesprüht wurde. Der Angriff führte zum Glück nicht zu bleibenden körperlichen Schäden. Auch im Ordnungsamt kam es zu Übergriffen, bei denen es glücklicherweise nicht zu Verletzungen gekommen ist.

 

2)   Gibt es Fälle, bei denen Mitarbeiter bedroht wurden?

Ja, es gab Übergriffigkeiten, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedroht wurden.

Zum Beispiel im Ordnungsamt und Jugendamt. Auch im Sozialpsychiatrischen Dienst, der Menschen mit einer psychischen Erkrankung, geistiger Behinderung und Menschen mit Suchterkrankung berät und betreut, kommt es durchaus zu Situationen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedrohlich sind. Diese werden dann in der Intervision und Supervision aufgearbeitet.

Im Amt für Soziales gab es auch mehrere Fälle, in denen es zu Bedrohungen gekommen ist. Liegt ein Sachverhalt vor, wird durch das Amt für Soziales in der Regel die Prüfung eines Hausverbotes veranlasst.

 

3)   Hat das Bezirksamt ein Sicherheitskonzept, um Mitarbeiter zu schützen? Wenn nein, warum nicht?

Im Bezirksamt gibt es den Handlungsleitfaden zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz (Notfallmanagement). Laut diesem hat grundsätzlich jede Amts-/ SE-Leitung für jeden Bereich einen eigenen Notfallplan zu erstellen und u.a. technische Notfallmaßnahmen einzurichten.

Dazu gehört zum Beispiel, dass verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als psychologische Ersthelfer geschult wurden, Notfallpläne in allen Räumen aushängen, die Einführung eines stillen Alarms oder bauliche Veränderungen.

 

4)   Welchen Stellenwert misst das Bezirksamt dem Training der Selbstverteidigung bei? Gibt es hier Angebote, die von Mitarbeitern genutzt werden?

Das Bezirksamt misst dem Training der Selbstverteidigung einen hohen Stellenwert bei. In den vergangenen Jahren fanden für Dienstkräfte des Bezirksamtes z.B. des Jugendamtes, des Amtes für Bürgerdienste und des Amtes für Soziales Seminare "Selbstverteidigung und Gewaltschutz" und durch die Berliner Polizei Seminare "Umgang mit gewaltbereiten Kunden / Kundinnen, Klienten und anderen Personen" statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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