Drucksache - 1451/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Werden die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse an die Beschäftigten der freien Träger, mit denen der Bezirk vertraglich verbunden ist, weitergegeben?
2) Wie wird überprüft, dass die Tariferhöhung bei den Beschäftigten der freien Träger auch tatsächlich ankommt?
3) Was hat eine solche Prüfung ergeben, und welche Möglichkeiten der Einflussnahme im Sinne von Sanktionen bei Zuwiderhandlung der Träger gibt es?
Gerald Bader |
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