Drucksache - 1421/V  

 
 
Betreff: Nachwahl von zwei Mitgliedern in den Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichAktenzeichen:779/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.04.2019
Beschluss vom 10.04.2019

1. Gegenstand der Vorlage:Nachwahl von zwei Mitgliedern in den Widerspruchsbeirat für Sozialhilfeangelegenheiten

 

2. Berichterstatter:Bezirksstadtrat Mückisch

 

3. Beschlussentwurf:Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.

 

Wegen des Ausscheidens von zwei Mitgliedern ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:

 

Alt

Neu

Frau Agnieska Lühr,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

ordentliches Mitglied

Frau Evangelia Daskalaki,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher kein Mitglied

Frau Maria Oikonomidou,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

stellvertretendes Mitglied

Herr Fevzi Aktas,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

kein Mitglied

 

4. Begründung:Gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII in Verbindung mit § 34 Abs. Abs. 1 AZG wirkt im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat (Widerspruchsbeirat) mit, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Scheiden einzelne Mitglieder aus, muss eine Nachbesetzung erfolgen.

 

5. Rechtsgrundlagen§ 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und

§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz

 

6. Finanzielle Auswirkungen:Gemäß § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87), erhält jedes Beiratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung.

 

Diese Entschädigung beträgt zurzeit 20,00 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

 

 

 

 

Richter-Kotowskickisch

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrem Beschluss Nr. 940 vom 11.11.2015 die Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt (Wahlperiode 22.09.2015 bis 21.09.2017).

 

Mit dem Beschluss 87/V vom 17.05.2017 hat die BVV neue Bezirksverordnete in den Beirat gewählt und im Übrigen die Wahlperiode bis zur nächsten Berliner Abgeordnetenhauswahl verlängert.

 

Wegen des Ausscheidens von zwei Mitgliedern ist eine Nachbesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen:

 

Alt

Neu

Frau Agnieska Lühr,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

ordentliches Mitglied

Frau Evangelia Daskalaki,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher kein Mitglied

Frau Maria Oikonomidou,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

stellvertretendes Mitglied

Herr Fevzi Aktas,

Netzwerk Integration

dwest Berlin e.V., bisher

kein Mitglied

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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