Drucksache - 1334/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind weiterhin in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers oder wenn bekannt ist, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.
Begründung:
Das Bezirksamt verschickt Bescheide für Blinde und Sehbehinderte ebenfalls per Post. Die so verschickten Schreiben können vom blinden oder sehbehinderten Empfänger nicht ohne fremde Hilfe gelesen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf verpflichtet hat. Ursache hierfür ist, dass selbst in den Fällen in denen erkannt wird, dass die Bürgerin oder der Bürger blind oder sehbehindert ist, die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamt keine Kenntnis und/oder Befähigung haben Dokumente zu erstellen, die von blinden oder sehbehinderten Bürgern inhaltlich selbständig aufgenommen werden können. Diese Fähigkeit sollte jedoch in ausreichendem Umfang auch im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf verfügbar sein.
Der Antrag wurde am 18.04.2019 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 31.10.2019 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind weiterhin in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers, soweit diese/r blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU- und die GRÜNE-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind weiterhin in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürgerin oder des Bürgers, soweit diese/r blind oder sehbehindert ist, sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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