Drucksache - 1329/V  

 
 
Betreff: Abbiegeverbot Crailsheimer Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:962/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
06.03.2019 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
27.03.2019 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
24.04.2019 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
29.05.2019 
9. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.06.2019 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
07.08.2019 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
18.09.2019 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
30.10.2019 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.02.2019
Antragsänderung vom 18.09.2019
BE ST vom 30.10.2019
Beschluss vom 13.11.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.08.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Steglitzer Damm/Crailsheimer Straße in Fahrtrichtung Attilastraße das Zeichen 213 (Fahrtrichtung geradeaus) angeordnet wird.

 

Begründung:

 

Die Crailsheimer Straße ist eine Wohnstraße, dennoch wird die Crailsheimer Straße von vielen aus Steglitz kommenden Fahrzeugen zur Abkürzung der Fahrtstrecke nach Lankwitz genutzt. Indem an der Kreuzung Steglitzer Damm/Crailsheimer Straße nur für die aus Steglitz kommenden Fahrzeugen das Zeichen 213 (Fahrtrichtung geradeaus) angeordnet wird, soll erreicht werden, diesen Durchgangsverkehr zu reduzieren. Die Fahrzeuge können die nur unwesentlich längere Strecke über die Attilastraße nehmen. Die Anzahl der Linksabbieger vom Steglitzer Damm in die Crailsheimer Straße wird als gering eingeschätzt, weshalb vom Steglitzer Damm ein Linksabbiegen in die Crailsheimer Straße weiterhin zulässig sein soll. Anwohner, die vom Steglitzer Damm kommend in die Crailsheimer Straße einfahren möchten könnten über die Hühnefeldzeile ausweichen. Es ist davon auszugehen, dass diese Strecke nicht für den Durchgangsverkehr interessant ist, weshalb eine Belastung der Anwohner in der Hühnefeldzeile und angrenzenden Straßen als gering einzuschätzen ist.

 

 

Der Antrag wurde am 18.09.2019 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Steglitzer Damm/Crailsheimer Straße in Fahrtrichtung Attilastraße das Zeichen 213 (Fahrtrichtung geradeaus) angeordnet wird.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Abbiegespur in der Crailsheimer Straße auf dem Steglitzer Damm aufgehoben wird. Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob auf der sodann freiwerdenden Abbiegespur eine Busspur mit Vorrangschaltung für Busse an der LZA eingerichtet werden kann. Ebenso soll darauf hingewirkt werden, bei der LZA Crailsheimer Straße/Steglitzer Damm eine Fußngerfurt auf der S-Bahnbrücke zu ergänzen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 30.10.2019 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und in der Fassung vom 18.09.2019 wiederum wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Steglitzer Damm/Crailsheimer Straße in Fahrtrichtung Attilastraße das Zeichen 213 (Fahrtrichtung geradeaus) mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ angeordnet wird.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Abbiegespur in der Crailsheimer Straße auf dem Steglitzer Damm aufgehoben wird. Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob auf der sodann freiwerdenden Abbiegespur eine Busspur mit Vorrangschaltung für Busse an der LZA eingerichtet werden kann. Ebenso soll darauf hingewirkt werden, bei der LZA Crailsheimer Straße/Steglitzer Damm eine Fußngerfurt auf der S-Bahnbrücke zu ergänzen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme de Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Steglitzer Damm/Crailsheimer Straße in Fahrtrichtung Attilastraße das Zeichen 213 (Fahrtrichtung geradeaus) mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ angeordnet wird.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Abbiegespur in der Crailsheimer Straße auf dem Steglitzer Damm aufgehoben wird. Die zuständigen Stellen mögen prüfen, ob auf der sodann freiwerdenden Abbiegespur eine Busspur mit Vorrangschaltung für Busse an der LZA eingerichtet werden kann. Ebenso soll darauf hingewirkt werden, bei der LZA Crailsheimer Straße/Steglitzer Damm eine Fußngerfurt auf der S-Bahnbrücke zu ergänzen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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