Drucksache - 1315/V  

 
 
Betreff: Ehemaliges Schwesternwohnheim Waltraudstraße 45 - Gefahr für die Substanz durch Dachschäden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 12.02.2019
Schriftliche Beantwortung vom 27.02.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wann fand die letzte Begehung des ehemaligen Schwesternwohnheims durch die Bauaufsichtsbehörde statt? Wie beurteilt diese den Zustand des Daches?

 

2)   Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Eigentümer des Objekts? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Schäden im Dach zu beheben und damit die Gefahr für Schäden an der Substanz zu minimieren?

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt den Wechsel der Hausverwaltung? Welche Gründe werden für den Wechsel vermutet?

 

 

 

Mathias Gruner

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Wann fand die letzte Begehung des ehemaligen Schwesternwohnheims durch die Bauaufsichtsbehörde statt? Wie beurteilt diese den Zustand des Daches?

Eine Begehung des Objektes hat in letzter Zeit nicht stattgefunden. Die Bauaufsicht ist nach § 82 Absatz 1 Bauordnung Berlin nicht verpflichtet, regelmäßige Begehungen durchzuführen. Auch der § 5 Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) gibt der Bauaufsicht nicht die Möglichkeit, hier regelmäßige Begehungen durchzuführen. Das Gebäude dient ausschließlich dem „Wohnen“ und wird nicht mehr als Schwesternwohnheim betrieben.

 

2)   Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Eigentümer des Objekts? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Schäden im Dach zu beheben und damit die Gefahr für Schäden an der Substanz zu minimieren?

r das ehemalige Schwesternwohnhaus in der Waltraudstraße 45 wurde beim Wohnungsamt ein Abrissantrag gestellt. Eine Genehmigung vom Wohnungsamt ist erst möglich, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde. Bei der Bau- und Wohnungsaufsicht ist noch kein Abbruchantrag bzw. Bauantrag eingegangen. Weitere Informationen sind dem Bezirksamt nicht bekannt, auch hinsichtlich einer möglichen Instandsetzung des Daches.

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt den Wechsel der Hausverwaltung? Welche Gründe werden für den Wechsel vermutet?

An Spekulationen dieser Art wird sich das Bezirksamt nicht beteiligen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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