Drucksache - 1284/V  

 
 
Betreff: Mietkaufen in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:809/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Ehrhardt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
07.03.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
28.03.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
02.05.2019 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE HHPV vom 02.05.2019
Beschluss vom 15.05.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Für Wohnungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die der Stadt Berlin bzw. städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehören, soll in Zukunft ein geeignetes Mietkaufmodell für die Mieter und Mieterinnen geschaffen werden. Das Bezirksamt soll sich deshalb bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einsetzen, dass geeignete Mietkaufmodelle entwickelt und angewandt werden. Der BVV ist bis zum 31.08.2019 zu berichten.

 

Begründung:

 

In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen - so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden. In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen. Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der/die Mieter zahlen zunächst ganz regulär Miete. Diese Mietzahlungen werden dann zu einem Teil auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des/der Mieter/s über. Mietkaufen ist ein ergänzendes Modell der Wohneigentumsförderung.

 

 

Der Antrag wurde am 02.05.2019 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 2 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:      

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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