Drucksache - 1275/V
1.Gegenstand der Vorlage:Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023
2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3.Beschlussentwurf:Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen (Anlage) für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG beschlossen.
4.Begründung:
Nach Nr. 1.6 AV § 31 LHO haben die Bezirke der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Anmeldungen zum Investitionsprogramm einzureichen.
Die SenFin hat mit dem „Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 - Teilbereich Bezirke - (1. AR 19/23 Bez.)“ vom 07.11.2018 die bezirklichen Teilsummen für Investitionen und den Einreichungstermin (08.03.2019) mitgeteilt sowie im Vorgriff auf das „Rundschreiben zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2020/2021 sowie die Finanz- und Investitionsplanung 2019-2023 (Aufstellungsrundschreiben 2020/2021 - AR 20/21)“ vom 20.12.2018 das Anmeldeverfahren geregelt.
„Nicht-Bauinvestitionen“ Die Anmeldungen enthalten systematisch neben der Position 211 - Baumaßnahmen - weitere Positionen investiver Ausgaben, die überwiegend aus der konsumtiven Zuweisung des Bezirks zu finanzieren sind und wegen dieser Finanzierungsabhängigkeit bei der Ansatzbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 endgültig festgelegt werden.
Baumaßnahmen - Position 211 Grundlage für die vorliegenden Anmeldungen sind die für die bezirklichen Baumaßnahmen im Haushaltsplan 2018/2019 enthaltenen Ansätze sowie die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft 2017 und 2018. Weiterer Ausgangspunkt für das Anmeldeverfahren ist im Zeitalter der Doppelhaushalte systematisch die Beschlusslage zum Investitionsprogramm 2017 bis 2021 bzw. die Konkretisierung über den Doppelhaushalt 2018/2019. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind während der Senatsbefassung zum Investitionsprogramm 2017 bis 2021 überwiegend nach den Ergebnissen des berlinweit durchgeführten Schulgebäudescans die ermittelten Schulbaubedarfe als investive Baumaßnahmen aufgenommen worden. Diese Maßnahmen wurden im Investitionsprogramm 2018 bis 2022 fortgeschrieben und planerisch weiterentwickelt.
Baumaßnahmen, bei denen gegenüber der Haushaltsplanung 2018/2019 und den Investitionsprogrammen 2017 bis 2021 bzw. 2018 bis 2022 Änderungen der Gesamtkosten bzw. der Ratenaufteilung erfolgt sind, sind mit Kennbuchstaben (KB) „Ä“ versehen. Neuanmeldungen sind mit KB „N“, wegfallende Bauvorhaben mit KB „W“ gekennzeichnet.
Gezielte Zuweisung Grundsätzlich sind Bauvorhaben mit Gesamtkosten bis rd. 5,5 Mio. € aus der Pauschalen Zuweisung der Bezirke zu finanzieren. Dementsprechend werden Bauvorhaben mit höheren Gesamtkosten i.d.R. für eine gezielte Zuweisungsfinanzierung angemeldet und nach fachbezogener überbezirklicher Priorisierung berücksichtigt.
In den vom Senat beschlossenen Investitionsprogrammen 2017 bis 2021 und 2018 bis 2022 sind im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) die im Ergebnis des Gebäudescans bzw. Schülerzahlentwicklungen im Rahmen der Wachsenden Stadt notwendigen Schulbauvorhaben berücksichtigt worden. Diese Bauvorhaben sind in der Fortführung planerischer Bauvorbereitung mit dieser Anmeldung fortzuschreiben und für eine Haushaltsveranschlagung und Durchführung weiterzuentwickeln. Dabei war neben den für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen personellen Ressourcen auch zu berücksichtigen, dass im Ergebnis von statischen Untersuchungen im November 2018 an sechs Schulstandorten Mobile Unterrichtsräume (MUR) aus dem Betrieb genommen werden mussten. Für eine Haushaltsveranschlagung 2020/2021 und damit prioritäre Durchführung sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:
- Erweiterung und Sanierung der Alt-Lankwitzer Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70100)
- Erweiterung und Sanierung der Grundschule an der Bäke (Kapitel 3701, Titel 70101)
- Erweiterung und Sanierung der 34. Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70102)
- Sanierung der Conrad-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70205)
- Sanierung der Giesensdorfer Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70214)
- Sanierung der Ludwig-Bechstein-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70218)
- Sanierung der Mercator-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70220)
- Sanierung der Zinnowwald-Grundschule (Kapitel 3701, Titel 70223)
Die Maßnahme „Sporthalle, Fichtenberg-Oberschule“ (Kapitel 3704, Titel 70100) ist bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Aufnahme in ein Programm für Schulbausporthallen angemeldet, das im Senatshaushalt bei Kapitel 2712 veranschlagt wird, und soll bis zu einer Berücksichtigung in der bezirklichen Anmeldung vorsorglich aufgeführt bleiben. Im Rahmen dieses Programms wird bereits der Neubau einer Sporthalle an der Grundschule am Stadtpark Steglitz durchgeführt.
Die als Großsanierungsfälle für eine Durchführung durch die HOWOGE vorgesehenen Baumaßnahmen an der Wilma-Rudolph-, Bröndby- und Schadow-Schule werden im Senatshaushalt bei Kapitel 2710 nachgewiesen. Ebenso werden die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchzuführenden Großsanierungen an der Clemens-Brentano-Grundschule, der Gail-S.-Halvorsen-Schule, am Droste-Hülshoff-, am Hermann-Ehlers- und Lilienthal-Gymnasium sowie der Neubau einer Grundschule in Lichterfelde Süd im Senatshaushalt bei Kapitel 2712 nachgewiesen.
Die im Senatshaushalt veranschlagten Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Anmeldungen.
Zur Finanzierung über gezielte Senatszuweisung sollen erneut die im Investitionsprogramm 2017 bis 2021 nicht berücksichtigten dringend benötigten Bauvorhaben angemeldet werden:
- Erneuerung des Verwaltungsstandortes Rathaus Zehlendorf, (Kapitel 3306, Titel 70100)
- Neubau der Klingsorstraße (Kapitel 3800, Titel 72506).
Für die fachbezogen von den zuständigen Senatsverwaltungen zu erstellenden überbezirklichen Dringlichkeitslisten der von den Bezirken für eine gezielte Zuweisung angemeldeten Bauvorhaben ist die Festlegung und Abgabe einer bezirklichen Dringlichkeitsfolge erforderlich. Hierfür ist die vom Bezirksamt vorgesehene Dringlichkeitsreihenfolge in einer gesonderten Auflistung zusammengefasst.
Pauschale Zuweisung (PZ) Die Zuweisung umfasst für die planungsrelevanten Jahre 2020 bis 2023 Mittel i.H.v. 6.420 T€ pro Jahr. Für Maßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) wird eine Überschreitung der Pauschale durch Senatszuweisung ausgeglichen, wenn mindestens 35 % der Pauschale für Schulbau eingesetzt worden sind.
Die vorliegenden Anmeldungen für die Planjahre 2020 bis 2023 überschreiten die Zuweisung. Die Überschreitung resultiert aus der Veranschlagung von Bauraten für Maßnahmen der BSO über der 35 %-Grenze. Bezogen auf die einzelnen Planjahre ergibt sich folgendes Bild (Beträge in T€):
Die Überschreitungsbeträge, die sich aus den Raten für die Maßnahmen der BSO und der „Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Haus der Jugend, Argentinische Allee (Kapitel 4011, Titel 71500)“, die im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung schulbauähnlich behandelt wird, ergeben, werden in der Haushaltsplanung 2020/2021 zunächst durch Pauschale Mehreinnahmen und nach den Ergebnissen der jeweiligen Haushaltswirtschaft durch nachträgliche Erhöhung der Zuweisung (Basiskorrektur) ausgeglichen.
Aus der Systematik der Finanzierung der BSO-Maßnahmen ergibt sich ein planerischer Finanzierungsrahmen von rd. 4.173 T€ (65 %) für die „Nicht-BSO-Maßnahmen“. Dieser Rahmen wurde fast vollständig ausgeschöpft. Die Planungsjahre 2020 und 2021 waren durch notwendige Fortsetzungsraten von im Doppelhaushalt 2018/2019 weitgehend belegt, so dass Neuanmeldungen in den Planungsjahren 2022 und 2023 aufgenommen worden sind.
Verschiebungen Der Neubau eines Umkleidetraktes auf der Ernst-Reuter-Sportanlage (Kapitel 3715, Titel 71500) und der Abriss und Neubau der Gymnastikhalle Mühlenstraße (Kapitel 3715, Titel 71533) müssen zur Einhaltung des Finanzierungsrahmens zurückgestellt werden.
Im übrigen sind in geringem Umfang bauplanungs- bzw. finanzierungsbedingt Verschiebungen sowie Gesamtkosten- und Ratenanpassungen vorgenommen worden.
Wegfall Die Sanierung der Gottfried-Benn-Bibliothek (Kapitel 3640, Titel 71535) und der Umbau des Spielplatzes Krumme Lanke (Kapitel 3810, Titel 71609) sind vom Bezirk mit hoher Priorität für eine Finanzierung im Rahmen der SIWANA V - Zuführung angemeldet worden. Dies trifft auch auf den für den Wohnungsbau der DEGEWO in der Dessauerstraße notwendigen Neubau der Retzowstraße (neu) zu. Sollte keine Veranschlagung im SIWANA-Haushalt erfolgen, ist die (ggfs. nachträgliche) Aufnahme in die Anmeldungen zum Investitionsprogramm beabsichtigt.
Neuanmeldungen Gegenüber den von BVV-Befassungen erfassten Planungsständen ist im Bereich Hochbau (ohne BSO) als Neuanmeldung die Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Haus der Jugend, Argentinische Allee (Kapitel 4011, Titel 71500) zu nennen, die als Sonderfall im Rahmen der BSO-Fortschreibung bereits in das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 eingebracht werden konnte und analog der BSO-Maßnahmen teilweise vom Senat finanziert wird. Zur Finanzierung der Maßnahme ist eine Bezirksbeteiligung von 1 Mio. € vereinbart, die der Bezirk zu gegebener Zeit (planerisch hier noch nicht berücksichtigt) aus der PZ erbringen muss. Darüber hinaus ist die Sanierung und barrierefreie Ertüchtigung der Stadtteilbibliothek Lankwitz (Kapitel 3640, Titel 71501) neu enthalten.
Im Garten- und Landschaftsbau sind diverse dringend erforderliche Wegesanierungen in Grünanlagen und auf Friedhöfen sowie die Erneuerung der Außeneinfriedung des Waldfriedhof Dahlem (Kapitel 3820, Titel 71607) und die Neuanlage des Spielplatzes im Heinrich-Laehr-Park (Kapitel 3810, Titel 71614) aufgenommen worden.
Im Tiefbau sind die Bauvorhaben Grunewaldstraße (Kapitel 3800, Titel 73833) und Ostpreußendamm (Kapitel 3800, Titel 73834) als Neuanmeldungen berücksichtigt worden.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 07.03.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung abschließend beraten und mit 12 Ja-Stimmen einstimmig mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. Neuaufnahme wegen Nichtberücksichtigung der Anmeldung bei SIWANA V (T€)
2. Anpassung von Ratenbeträgen zur Einhaltung des Finanzierungsrahmens (T€)
3. Wegfall Wegesanierung im Thielpark (Kapitel 3810, Titel 71613)
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. Neuaufnahme wegen Nichtberücksichtigung der Anmeldung bei SIWANA V (T€)
2. Anpassung von Ratenbeträgen zur Einhaltung des Finanzierungsrahmens (T€)
3. Wegfall Wegesanierung im Thielpark (Kapitel 3810, Titel 71613)
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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