Drucksache - 1271/V
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Sind die Arbeiten zum Radfahrstreifen auf dem Dahlemer Weg endgültig abgeschlossen und entspricht
2) die bauliche Umsetzung der Beschlusslage der BVV?
3) Aus welchem Grund wurde der Beschluss Nr. 537/V der BVV vom 19.09.2018, in dem alle Fraktionen der BVV geschlossen die Einstellung der Arbeiten und eine Abstimmung mit der BVV fordern, ignoriert?
4) Was hat die Erstellung der Radfahrstreifen, inkl. aller Vorarbeiten, bis heute gekostet und wer trägt diese Kosten und wie hoch sind die Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Folgejahre?
5) Wie viele Rad Fahrende haben jeweils im Jahreszeitraum 2015 bis 2018 den Dahlemer Weg an dieser Stelle genutzt? Ergeben diese Zahlenwerte eine derart zunehmende Nutzung dieses Bereiches des Dahlemer Weges durch Rad Fahrende, dass ein solcher Ausbau gerechtfertigt ist?
6) Gilt der Dahlemer Weg an dieser Stelle bislang als Unfallschwerpunkt für Rad Fahrende?
7) Gibt es gesicherte Erkenntnisse darüber, wie sich bei einem Unfallgeschehen in der jetzigen Ausbaustufe die Poller auswirken? Ist eine Gefährdung durch umherfliegende Poller ausgeschlossen?
8) Wer hat veranlasst, dass dieser Standort als Pilotprojekt für Radfahrstreifen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf dienen soll und wie wurde und wer hat, wann die Eignung dieser Strecke festgestellt?
9) Welches Konzept liegt dem „Pilotprojekt Radfahrstreifen Dahlemer Weg“ zugrunde und sind weitere „Piloten“ dieser Art im Bezirk geplant? Wenn ja, wo und wann?
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