Drucksache - 1174/V  

 
 
Betreff: Lange Bearbeitungszeiten im Standesamt Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Graffstädt
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 07.11.2018

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Ist der Bericht in der Berliner Abendschau vom 24.10.2018 zutreffend, wonach die Ausstellung einer Sterbeurkunde durch das Standesamt Steglitz-Zehlendorf bis zu sieben Wochen dauert?

 

2)   Handelt es sich bei dem in der Berliner Abendschau vom 24.10.2018 angesprochenen konkreten Vorgang um einen Einzelfall, bei dem die Bearbeitung aus individuellen Gründen besonders lange gedauert hat oder ist die Bearbeitungsdauer von 7 Wochen derzeit der Normalfall?

 

3)   Wie lange sind die Wartezeiten bei anderen Leistungen des Standesamtes Steglitz-Zehlendorf zum Beispiel bei Geburtsurkunden?

 

4)   Liegen Überlastungsanzeigen aus dem Standesamt vor? Wenn ja, seit wann und wie viele?

 

5)   In schriftlicher Beantwortung der Kleinen Anfrage des Bezirksverordneten Bader zur 16. Sitzung der BVV am 17.01.2018 (Drucksache 669/V) wurde die Wartezeit für Sterbeurkunden mit „zwischen wenigen Tagen und drei Wochen“ angegeben. Wie erklärt das Bezirksamt die erhebliche Verschlechterung der Bearbeitungszeiten innerhalb der vergangenen 9 Monate?

 

6)   In schriftlicher Beantwortung der unter Frage 5 genannten Kleinen Anfrage teilte das Bezirksamt weiter mit „eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten ist erst nach der Einarbeitung von drei neuen Kolleginnen/Kollegen zu erwarten, die im Jahr 2018 zusätzlich zu dem vorhandenen Personalbestand dauerhaft in das Standesamt aufgenommen werden“ ist dies inzwischen erfolgt? Und wenn nein, warum nicht?

 

7)   Besteht die Gefahr, dass wegen verzögerter Ausstellung von Sterbeurkunden und daraus resultierender finanzieller und anderer Nachteile für die Hinterbliebenen Ansprüche aus Amtshaftung gegen das Bezirksamt geltend gemacht werden könnten?

 

8)   Wie gedenkt das Bezirksamt mit welcher Zeitplanung die Funktionalität des Standesamtes wieder herzustellen?

 

 
 

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