Drucksache - 1173/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bezirkseigenen Fahrzeuge mit Ottomotoren aus Gründen des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit nicht mit E10-Kraftstoff zu betanken.
Begründung:
E10-Kraftstoff ist entgegen mancher Behauptungen nicht umweltfreundlich. Der CO2-Ausstoß ist höher als beim herkömmlichen Benzin, zu dem geht mit den Agrarsprit eine zunehmende Umweltzerstörung und Vernichtung von Regenwald für die industrielle Schaffung von Monokulturen für die Rohstoffgewinnung einher. Weiter besitzt dieses Agrar-Benzingemisch eine geringere Effizienz gegenüber herkömmlichem Benzin, was zu einem Mehrverbrauch von 3% führt. Um die gleiche Energie für den gleichen Preis zu erhalten, müsste der E10-Kraftstoff 5% billiger sein. Die Preisdifferenz gegenüber dem Liter Benzin beträgt jedoch im Schnitt 2 Cent pro Liter – das entspricht deutlich weniger als 1,5%. Somit ist die Wahl von E10-Kraftstoff umweltschädlich und unwirtschaftlich.
www.welt.de/wissenschaft/article12751937/Biosprit-ist-umweltschaedlicher-als-normales-Benzin.html
Der Antrag wurde am 17.01.2019 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 31.01.2019 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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