Drucksache - 1169/V  

 
 
Betreff: Graffiti in der Düppelstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:708/V
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:1. Döhnert
2. Trülzsch
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
23.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.11.2018
BE ONB vom 23.01.2019
Beschluss vom 20.02.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksamt möge auf die zuständigen Stellen einwirken, dass die Graffitis und Schmierereien auf der Ostseite der Düppelstraße Ecke Kieler Straße bis Florastraße Ecke Alsenstraße entfernt werden, sowie im Aufgang zur Autobahnauffahrt bzw. -abfahrt gegenüber dem Parkhaus.

 

Begründung:

 

Die östliche Seite der Düppelstraße ist angrenzend an die Autobahnauffahrt und -abfahrt mit einer Betonwand versehen. Auf dieser Betonwand sind regelmäßig überall Graffitischmierereien und Wörter, welche mit Spraydosen angebracht wurden, zu sehen. Das Bild ist insgesamt schmuddelig; mittlerweile werden sogar Graffitis auf der Westseite der Düppelstraße an den Hauseingängen angebracht. Es wäre sinnvoll, wenn die zuständigen Stellen die Graffitis entfernen würden, denn die Hemmschwelle wird weiter sinken. Zudem ist der Treppenaufgang von der Düppelstraße zur Autobahnauffahrt und -abfahrt gegenüber dem Parkhauseingang vollkommen mit Schmierereien und Graffitis verunstaltet, was einen sehr schmutzigen und schmuddeligen Eindruck macht.

 

 

Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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