Drucksache - 1158/V  

 
 
Betreff: Radfahrer auf dem Gehweg
Status:öffentlichAktenzeichen:783/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
23.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
06.02.2019 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
06.03.2019 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
27.03.2019 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.11.2018
BE ONB vom 23.01.2019
Ergebnis ST vom 27.03.2019
Beschluss vom 10.04.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten im Rahmen seiner Zuständigkeit, ggf. durch Aufforderung an die zuständigen Stellen, auf der Kaiser Wilhelm Straße, ab Lankwitz Kirche (Ecke Paul Schneider Straße) in Fahrtrichtung Tempelhof bis zum Teltowkanal regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob auf dem Gehweg unerlaubt Radfahrer fahren und ob diese Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußnger gefährden. In diesem Fall ist eine nach Ermessen auch kostenpflichtige Ermahnung gegenüber dem Radfahrer auszusprechen und der Radfahrer ist aufzufordern seine Fahrt auf der Straße fortzusetzen oder abzusteigen und das Rad zu schieben. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeit ggf. durch Aufforderung der zuständigen Stellen, sich kurzfristig und ggf. auch unabhängig von bereits getätigten Planungen größerer Veränderungen der Verkehrsführung in diesem Bereich, derart für eine zeitnahe Umgestaltung in diesem Bereich einzusetzen, dass Radfahrer und Fußnger sich dort jeweils möglichst bald gefährdungsfrei unter Berücksichtigung des §1 STVO fortbewegen können.

 

Begründung:

 

rger berichten, dass in diesem Abschnitt der Kaiser-Wilhelm-Straße aufgrund des schlechten Zustandes der Straßendecke jede Menge Erwachsene mit „geradezu wahnsinniger Geschwindigkeit“ auf dem dortigen Gehweg fahren und so die dort zu Fuß gehenden (aller Altersklassen) maßgeblich gefährden. Dies ist nicht hinzunehmen. Auch bei einer schlechten Wegstrecke sind die Vorgaben der STVO von Radfahrenden einzuhalten. Wird der eigentliche hier für Radfahrer vorgesehene Verkehrsweg, also hier die Straße, verlassen und stattdessen der Gehweg benutzt, so sind Fußnger in keinem Fall zu gefährden. Im Zweifel hat der Radfahrende seine Fahrt zu unterbrechen, abzusteigen und sein Fahrzeug zu schieben. Es sei ausdrücklich unterstrichen, dass grundsätzlich Radfahrenden ein einwandfreier und sicherer Verkehrsweg zur Verfügung zu stellen ist. Ist dies allerdings nicht möglich, so rechtfertigt dies jedoch nicht das Ausweichen auf Verkehrswege anderer, wo diese sodann in ihrer Mobilität, wie auch in ihrer Sicherheit, dann durch die Radfahrer gefährdet werden.

 

 

Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 27.03.2019 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Unter Verweis auf den Beschluss Nr. 702/V vom 06.11.2018 wird das Bezirksamt ersucht, auf der Kaiser-Wilhelm-Straße, ab Lankwitz Kirche (Ecke Paul-Schneider-Straße) in Fahrtrichtung Tempelhof bis zum Teltowkanal regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob auf dem Gehweg unerlaubt Radfahrer fahren und ob diese Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußnger gefährden. Fehlverhalten ist gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden, d.h. es ist ggf. eine nach Ermessen auch kostenpflichtige Ermahnung gegenüber dem Radfahrer auszusprechen und der Radfahrer ist aufzufordern, seine Fahrt auf der Straße fortzusetzen oder abzusteigen und das Rad zu schieben.“

 

Begründung:

Unverändert

 

Der Ausschuss hat mit 13 Ja-Stimmen einstimmig seine Unzuständigkeit beschlossen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 10.04.2019 beschlossen:    

 

Unter Verweis auf den Beschluss Nr. 702/V vom 06.11.2018 wird das Bezirksamt ersucht, auf der Kaiser-Wilhelm-Straße, ab Lankwitz Kirche (Ecke Paul-Schneider-Straße) in Fahrtrichtung Tempelhof bis zum Teltowkanal regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob auf dem Gehweg unerlaubt Radfahrer fahren und ob diese Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußnger gefährden. Fehlverhalten ist gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden, d.h. es ist ggf. eine nach Ermessen auch kostenpflichtige Ermahnung gegenüber dem Radfahrer auszusprechen und der Radfahrer ist aufzufordern, seine Fahrt auf der Straße fortzusetzen oder abzusteigen und das Rad zu schieben.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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