Drucksache - 1157/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in den Segmenten, in denen der Personalmangel einem adäquaten Erfüllen der geforderten Servicelevel entgegensteht, nicht auch Quereinsteigern entsprechende Job-Perspektiven geboten werden kann. Hierzu sind die notwendigen Ausschreibungen entsprechend zu prüfen und ggf. so zu formulieren, dass auch potentielle Bewerber, die bislang nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, sich angesprochen fühlen.
Begründung:
Das Bezirksamt hat bereits erste positive Erfahrungen mit Quereinsteigern machen können. Insbesondere bei den Basisdienstleistungen lassen sich Quereinsteiger rasch integrieren, so dass bei diesen „einfacheren“ Leistungssegmenten erfahrenere Mitarbeiter leichter „frei“ werden und sich dann für höherwertige Tätigkeiten – in denen zum Ausgleich von Personalengpässen eher entsprechende Erfahrungswerte notwendig sind – qualifizieren können. In Summe kann so dem derzeitige chronische Personalmangel zielgerichteter begegnet werden (siehe auch Anfrage vom 26.09.2018 Drs.Nr. 263/V).
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 20.02.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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