Drucksache - 0938/V  

 
 
Betreff: Immobiliennutzungen: Heute und in Zukunft?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV DöhnertBV Döhnert
Verfasser:Döhnert 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 18.06.2018
Schriftliche Beantwortung vom 26.06.2018

Ich frage das Bezirksamt zu folgenden Immobilen:

 

1)   Goerzallee 307, 14167 Berlin-Lichterfelde

a)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

b)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

c)         Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies? 

 

2)   Goerzallee 311, 14167 Berlin-Lichterfelde

a)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

b)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

c)         Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

 

3)   Reichensteiner Weg 1, 14195 Berlin-Lichterfelde

a)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

b)        Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

c)         Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies? 

 

 

 

Peer Lars Döhnert

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1)   Goerzallee 307, 14167 Berlin-Lichterfelde:

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

Aktuell ist keine vorgesehene Nutzung bekannt.

 

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

In dem Gebäude sind die Nutzungen gestattet, die im „Reinen Arbeitsgebiet/Gewerbegebiet“ zulässig sind.

 

  1. Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

r das Gebäude wurde die Beherbergung von Personen genehmigt. Grundlage ist § 246 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Gewerbegebieten).

 

2)   Goerzallee 311, 14167 Berlin-Lichterfelde:

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

Aktuell ist keine geplante Nutzung bekannt.

 

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

In dem Gebäude sind die Nutzungen gestattet, die im „Reinen Arbeitsgebiet/Gewerbegebiet“ zulässig sind.             

 

  1. Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

r das Gebäude wurde die Beherbergung von Personen genehmigt. Grundlage ist § 246 BauGB (Sonderregelungen für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Gewerbegebieten).

 

3)   Reichensteiner Weg 1, 14195 Berlin-Lichterfelde

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zurzeit vorgesehen?

Das Gebäude wird seit vielen Jahren zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt und aktuell erweitert.

 

  1. Welche Nutzungen sind in diesem Gebäude zukünftig gestattet?

In dem Gebäude sind die Nutzungen gestattet, die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind.

 

  1. Wird diese Immobilien zur Beherbergung von Personen zur Verfügung stehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

Ja, Anlagen für soziale Zwecke sind im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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