Drucksache - 0898/V  

 
 
Betreff: Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße - Tempo 30!
Status:öffentlichAktenzeichen:593/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Semler
2. Buchta
3. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
04.07.2018 
15. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
19.10.2018 
1. konstituierende, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
31.10.2018 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.06.2018
Beitritt Linksfraktion vom 19.06.2018
Entscheidung ÄR vom 12.09.2018
BE ST vom 31.10.2018
Beschluss vom 14.11.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.04.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße (von der Schildhornstraße bis zur Grunewaldstraße) nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf. Des Weiteren ist zu prüfen, welche geeigneten Radverkehrsanlagen (z.B. Angebotsstreifen) eingerichtet werden können.

 

Begründung:

 

Der genannte Straßenzug ist durchgängig sehr schmal und kurvenreich, was insbesondere bei der Umfahrung der Kirche am Bergheimer Platz und der Kurve an der Markelstraße mit Tempo 50 zu erheblichem Unfallpotential führt. Der Straßenzug wird zusätzlich von vielen Schulkindern gequert, da mehrere Schulen in unmittelbarer Umgebung liegen. Aufgrund der Eigenschaft dieses Straßenabschnitts als reine Wohnstraße sollte er auch im Sinne des Lärmschutzes durchgängig nur noch mit Tempo 30 befahren werden dürfen. Der Straßenzug wird von vielen Radfahrenden benutzt. Die Einrichtung geeigneter Radverkehrsanlagen erhöht die Sicherheit der Radfahrenden auf diesem Abschnitt.

 

 

Der Antrag wurde am 12.09.2018 in der 44. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Aufgrund der Umbildung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste wurde der Antrag in den neu gebildeten Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau überwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 31.10.2018 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße (von der Schildhornstraße bis zur Grunewaldstraße) nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf. Der Aspekt des Lärmschutzes ist zu betrachten. Des Weiteren ist zu prüfen, welche geeigneten Radverkehrsanlagen (z.B. Angebotsstreifen) eingerichtet werden können.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 7 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 14.11.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Straßenzug Laubacher-, Maßmann-, Lepsiusstraße (von der Schildhornstraße bis zur Grunewaldstraße) nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf. Der Aspekt des Lärmschutzes ist zu betrachten. Des Weiteren ist zu prüfen, welche geeigneten Radverkehrsanlagen (z.B. Angebotsstreifen) eingerichtet werden können.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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