Drucksache - 0857/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Treppen im Außenbereich des Rathauses Zehlendorf, insbesondere die Treppe zum Haupteingang Kirchstraße sowie zum Eingang Teltower Damm nach den Regeln der Barrierefreiheit mit u.a Handläufen, Aufmerksamkeitsfeldern und kontrastreichen Stufenmarkierungen gemäß DIN 18065, DIN 18040-01, DIN 32975 und DIN 32984 auszustatten bzw. auszubauen.
Begründung:
Das Rathaus Zehlendorf wird als öffentliches Gebäude stark frequentiert. Auch seh- und in der Mobilität eingeschränkte Bürger besuchen das Rathaus regelmäßig. Als Teil der öffentlichen Verwaltung sollte das Rathaus im Sinne der Förderung der Barrierefreiheit, sowie auch vor dem Hintergrund der Vorgaben zur Teihabe im Bezirk vorbildlich ausgestattet sein. Die genannten Treppen erfüllen diese Vorgabe nicht und sollten entsprechend nachgerüstet werden.
Der Antrag wurde am 24.05.2018 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Treppen im Außenbereich des Rathauses Zehlendorf, insbesondere die Treppe zum Haupteingang Kirchstraße sowie zum Eingang Teltower Damm nach den Regeln der Barrierefreiheit mit u.a Handläufen, Aufmerksamkeitsfeldern und kontrastreichen Stufenmarkierungen gemäß DIN 18065, DIN 18040-01, DIN 32975 und DIN 32984 auszustatten bzw. auszubauen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
In der 43. Sitzung des Ältestenrats am 19.06.2018 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 20.06.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Treppen im Außenbereich des Rathauses Zehlendorf, insbesondere die Treppe zum Haupteingang Kirchstraße sowie zum Eingang Teltower Damm nach den Regeln der Barrierefreiheit mit u.a Handläufen, Aufmerksamkeitsfeldern und kontrastreichen Stufenmarkierungen gemäß DIN 18065, DIN 18040-01, DIN 32975 und DIN 32984 auszustatten bzw. auszubauen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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