Drucksache - 0669/V  

 
 
Betreff: Bearbeitungszeiten im Standesamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV BaderBV Bader
Verfasser:Bader 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.01.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.01.2018

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie lang sind momentan die Wartezeiten im Standesamt bei der Erteilung von Urkunden (beispielsweise Geburts- und Sterbeurkunden)?

 

2)   Ist sichergestellt, dass dringend benötigte Dokumente zügig ausgestellt werden?

 

3)   Wann ist mit einem Ende der laut Homepage des Bezirksamtes erheblichen Wartezeiten“ im Standesamt zu rechnen?

 

4)   Gibt es momentan Überlastungsanzeigen im Standesamt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.01.2018

 

 

 

Gerald Bader

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt schriftlich wie folgt beantwortet:

 

1)   Wie lang sind momentan die Wartezeiten im Standesamt bei der Erteilung von Urkunden (beispielsweise Geburts- und Sterbeurkunden)?

Die Wartezeiten auf Urkunden im Geburtenregister des Standesamtes betragen gegenwärtig zwischen einem und sieben Tagen, die Wartezeiten auf Sterbeurkunden zwischen wenigen Tagen und drei Wochen. Diese Angaben gelten für Anträge, die vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt wurden.

 

2)   Ist sichergestellt, dass dringend benötigte Dokumente zügig ausgestellt werden?

Das Standesamt nimmt bei der Erstellung von Urkunden keine Wertung zwischen "dringenden" und "weniger dringenden" Fällen vor. Vielmehr sind für das Standesamt alle Geburts- und Sterbefälle gleichermaßen wichtig.

Jede Beurkundung wird so schnell wie rechtlich, technisch und personell möglich vorgenommen.

 

3)   Wann ist mit einem Ende der - laut Homepage des Bezirksamtes - „erheblichen Wartezeiten" im Standesamt zu rechnen?

Der Hinweis auf die "erheblichen Wartezeiten" auf der Homepage des Standesamtes bezieht sich auf die offenen Sprechstunden, für die keine Termine vorab gebucht, sondern Wartemarken gezogen werden. Besonders im Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister und im Geburtenregister muss der Wartemarkenautomat bei der gegenwärtigen Personalsituation im Standesamt häufig bereits 30 bis 60 Minuten nach Sprechstundenbeginn abgeschaltet werden, weil sonst nicht alle Kunden mit Wartemarken bis zum Ende der Sprechstunden bedient werden könnten. Für das Sterberegister besteht eine eigene Bestattersprechstunde, in der jeweils mehrere Todesfälle mit einem Bestatter bearbeitet werden können. Eine deutliche Verkürzung der Wartezeiten ist erst nach der Einarbeitung von drei neuen Kolleginnen / Kollegen zu erwarten, die im Jahr 2018 zusätzlich zu dem vorhandenen Personalbestand dauerhaft in das Standesamt aufgenommen werden.

 

4)   Gibt es momentan Überlastungsanzeigen im Standesamt?

Momentan liegen aus dem Bereich des Standesamtes keine Überlastungsanzeigen vor, und auch die Zeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zeiterfassungsbögen sind unauffällig. Die Leitung der Bürgerdienste achtet darauf, dass die noch im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen des Standesamtes nicht durch überzogene Vertretungen belastet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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