Drucksache - 0661/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist es zutreffend, dass die ALDI–Stiftung bereit ist, ihr Grundstück des ehemaligen Instituts für Anatomie der Freien Universität Berlin an der Königin-Luise-Straße zu verkaufen und damit das Vorhaben, dort einen typischen ALDI-Markt zu etablieren, aufgibt?
2) Beabsichtigt der Bezirk/ das Land Berlin, das Grundstück auf der Grundlage des gemeindlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 24 ff. BauGB zu erwerben, um dort stadtplanerisch gestaltend z.B. studentisches Wohnen zu verwirklichen und dem Mangel am Universitätsstandort Dahlem – dort – als nahezu idealen Standort entgegen zu wirken? Wenn nein – warum nicht?
3) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher entwickelt, um im Bezirk studentisches Wohnen in einem vertretbaren Preissegment von etwa 6,50 €/qm zu verwirklichen oder auch nur zu ermöglichen?
4) Wann und in welchen Fällen hat das Bezirksamt in den letzten zehn Jahren von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, um im Bezirk u.a. stadtplanerisch gestaltend auf die Bebauungsweise einzuwirken und nicht nur um „Villenbebauung“ zu thesaurieren?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.01.2018
Volker Semler
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