Drucksache - 0635/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Haben für das Haushaltsjahr 2017 die personellen und sachlichen Kapazitäten des Bezirks ausgereicht, um alle für Schulbaumaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zweckentsprechend zu verwenden?
2) Warum wurde in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage, Drs. A. 124/V „Planmäßige Umsetzung der Schulsanierungen tatsächlich umsetzbar?“ nicht auf die Mittel aus dem SSSP eingegangen?
3) Könnte dies möglicherweise an der Tatsache liegen, dass nicht verausgabte SSSP-Mittel die einzigen Mittel sind, die nicht in folgende Haushaltsjahre übertragen werden können?
4) Wurden Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm nicht verbraucht, und wenn nein, in welcher Höhe? (Zum Zeitpunkt der Dezember-BVV ist der Abrechnungsschluss für das SSSP gewesen, so dass nicht nur Prognosen, sondern abschließende Zahlen vorliegen müssen!).
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.12.2017
Volker Semler |
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