Drucksache - 0622/V  

 
 
Betreff: Mehr Platz für Fußgänger im Gardeschützenweg
Status:öffentlichAktenzeichen:391/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn,
2. Manzke-Stoltenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
03.01.2018 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
07.02.2018 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
07.03.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 06.12.2017
BE OVB vom 07.03.2018
Beschluss vom 21.03.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.10.2021

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das ganzseitige Parken auf dem Gehweg auf der nordwestlichen Seite des Gardeschützenwegs zwischen Moltkestraße und Kyllmannstraße in ein halbseitiges Gehwegparken geändert wird.

 

Begründung:

 

Die verbleibende Gehbahnbreite ist aufgrund des ganzseitigen Gehwegparkens auf eine Breite von unter 2 Metern reduziert, bei breiteren Kfz (Lieferwagen, SUVs) auf unter 1.5 m. Dies ist angesichts des regen Fußngerverkehrs insbesondere nördlich des Tietzenwegs mit mehreren Geschäften und Gastronomie deutlich zu schmal und widerspricht der festgelegten Mindestbreite von 2 m. Überdies besteht gerade in diesem Bereich kein Grund für diese Anordnung, da auf der gegenüberliegenden Seite (BND) absolutes Halteverbot angeordnet ist und im übrigen Bereich des Gardeschützenwegs bei gleicher Fahrbahnbreite, ähnlicher Gehwegbreite und auch sonst nahezu identischen verkehrlichen Rahmenbedingungen (Busfrequenz, Verkehrsaufkommen) das Parken halbseitig sogar auf beiden Seiten - die Regel ist. Die Anordnung des Parkens sollte also in dem o.g. Bereich der im Rest der Straße üblichen halbseitigen Parkanordnung angeglichen werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2017

 

 

r die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

 

 

Steinhoff/Wojahn Manzke-Stoltenberg

 

 

Der Antrag wurde am 07.03.2018 in der 11. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.03.2018 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das ganzseitige Parken auf dem Gehweg auf der nordwestlichen Seite des Gardeschützenwegs zwischen Moltkestraße und Kyllmannstraße in ein halbseitiges Gehwegparken geändert wird.

 

 

Kromm

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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