Drucksache - 0520/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die Beschilderung zur Nutzung für Schul- und Prüfungsfahrzeuge von Fahrschulen am Platz des 4. Juli zu demontieren, da die hierfür erteilte Ausnahmegenehmigung der zuständigen Senatsverwaltung am 30. Juni 2017 ausgelaufen ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Oktober 2017
Für die Fraktion der CDU
HippeRögner-Francke
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit dem Fahrschulverband in Verbindung zu setzen und diesen zu bitten, seine Mitglieder an die Einhaltung der zwischen dem Bezirk und den Anwohnern getroffenen Absprache zur Nutzung des Platzes des 4. Juli zu erinnern, da diese vielen Nutzern nicht bekannt ist.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Ammer Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 03.01.2018 wurde am 07.02.2018 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit dem Fahrschulverband in Verbindung zu setzen und diesen zu bitten, seine Mitglieder an die Einhaltung der zwischen dem Bezirk und den Anwohnern getroffenen Absprache zur Nutzung des Platzes des 4. Juli sowie an die Einhaltung der Anordnung der unteren Verkehrsbehörde zu erinnern.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 21.02.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit dem Fahrschulverband in Verbindung zu setzen und diesen zu bitten, seine Mitglieder an die Einhaltung der zwischen dem Bezirk und den Anwohnern getroffenen Absprache zur Nutzung des Platzes des 4. Juli sowie an die Einhaltung der Anordnung der unteren Verkehrsbehörde zu erinnern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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